GastroSuisse setzt sich für weniger Treibhausgasemissionen ein, indem der Branchenverband Energieberatungen fördert und seine Mitglieder mit Tipps beim Energiesparen unterstützt. Entsprechend unterstützt er im Grundsatz das Netto-Null-Ziel der angenommenen Gesetzesvorlage. Klimaschutz darf jedoch nicht auf Kosten der Energiesicherheit und Preisstabilität gehen. Genau das droht mit dem Klimaschutzgesetz, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Der hohe Nein-Anteil von über 40 % verdeutlicht hierin denn auch die Sorgen in der Bevölkerung. "Der Bundesrat bleibt umso mehr gefordert, eine realistische Umsetzung zu beschliessen, welche diese Risiken umfassend berücksichtigt", bilanziert Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg. "Zudem muss das Netto-Null-Ziel der Unternehmen auf direkte und indirekte Emissionen beschränkt bleiben. Würde der Bund die gesamte Lieferkette miteinbeziehen, sähe sich die Stimmbevölkerung getäuscht, zumal im Abstimmungskampf keine Rede davon war."
Einsatz von Covid- Zertifikaten auf Reiseverkehr beschränken
Ebenfalls angenommen hat die Schweizer Stimmbevölkerung eine Verlängerung von Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Damit kann der Bund das Covid-19-Zertifikat im Inland und im Reiseverkehr weiterhin einsetzen. GastroSuisse bedauert diesen Entscheid. "Die Covid-Zertifikate haben nachweislich nicht zu einer Verminderung der Übertragungsrate von Covid-19 beigetragen. Deshalb wäre eine erneute Zugangsbeschränkung zu gastgewerblichen Betrieben in jedem Fall unverhältnismässig", bemängelt Casimir Platzer. Dagegen begrüsst GastroSuisse die Möglichkeit, das Covid-19-Zertifikat im internationalen Reiseverkehr einzusetzen. Dadurch bleibt die Reisefreiheit gewahrt. In den Abstimmungserläuterungen bestätigt der Bundesrat, dass die Verlängerung im Kontext der Auslandreisen zu sehen ist. Umso unverständlicher wäre eine erneute Anwendung des Zertifikats im Inland.
Dagegen begrüsst GastroSuisse die Annahme des Bundesbeschlusses über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen. Die vorgesehene Ergänzungssteuer setzt die von der OECD verfolgte Mindestbesteuerung grosser Unternehmen mit über 750 Millionen Euro Umsatz um. Sie stellt sicher, dass zusätzliches Steuersubstrat hierzulande statt im Ausland abgeschöpft wird. Bei einem Nein wäre die zusätzliche Steuer im Ausland erhoben worden.
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