Bundesrat genehmigt bessere Abstimmung von Schutz und Nutzung bei zwei Wasserkraftwerken

06.03.2023 | von Bundesamt für Umwelt BAFU

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


06.03.2023, Bern - Der Bundesrat hat am 3. März 2023 zwei Schutz- und Nutzungsplanungen (SNP) genehmigt: eine wurde vom Kanton Tessin im Zusammenhang mit der Konzessionserneuerung des Wasserkraftwerks Calcaccia eingereicht, die andere vom Kanton Glarus im Rahmen eines neuen Kraftwerkprojekts am Luchsingerbach. Ziel beider SNP ist, den Schutz und die Nutzung der Gewässer besser aufeinander abzustimmen.


Die Wasserkraftanlage Calcaccia in der Gemeinde Airolo nutzt die Quellen und Bäche im Einzugsgebiet der Calcaccia am rechten Ufer des Leventina-Tals. Das Speicherkraftwerk produziert durchschnittlich 14.3 GWh pro Jahr, nun muss seine Konzession erneuert werden. Damit die Quellen im Einzugsgebiet stärker für die Wasserkraftproduktion genutzt werden können, hat der Kanton Tessin eine Schutz- und Nutzungsplanung (siehe Kasten) erarbeitet.

Als Ausgleichsmassnahme für die Mehrnutzung der Quellen wird in der Calcaccia der Mindestabfluss in den Sommermonaten erhöht. Dadurch wird der landschaftlich attraktive Oberlauf in der Tourismussaison optimal in Wert gesetzt. Im fischreichen Unterlauf garantiert der erhöhte Mindestabfluss Fischen und anderen Gewässerlebewesen auch in trockenen Jahren genug Wasser.

Zusätzlich werden zwei stillgelegte Seitenarme im Mündungsgebiet der Calcaccia in den Ticino wieder mit Wasser versorgt. Hier liegt das Auengebiet von kantonaler Bedeutung «Madrano-Ponte Sort». Dieses wird aufgewertet, indem die Wasserzufuhr in die Aue erhöht und der damit verbundene Lebensraum für Gewässerlebewesen verbessert wird.

Schutz- und Nutzungsplanung am Luchsingerbach (GL)

Die Technischen Betriebe Glarus planen am Luchsingerbach das neue Kraftwerk Bächibach. Mit der Schutz- und Nutzungsplanung wird der Schutz und die Nutzung des Bachs aufeinander abgestimmt. Vorgesehen ist, dass der Mindestabfluss unterhalb der neuen Fassung auf 10 Liter pro Sekunde beschränkt wird. Der Luchsingerbach verläuft im betroffenen Abschnitt in einer steilen, unzugänglichen und wenig einsehbaren Schlucht mit eingeschränktem ökologischem und landschaftlichem Potenzial. Dank des tieferen Mindestabflusses kann das Kraftwerk jährlich rund 0,3 GWh mehr Strom produzieren und auch im Winter betrieben werden.

Als Ausgleichsmassnahme soll der «Brunnenrai», ein natürlicher Quellaufstoss in Nidfurn, revitalisiert und mit der Linth vernetzt werden. So entsteht neuer Lebensraum für Bachforellen und andere Gewässerlebewesen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. März 2023 beide Schutz- und Nutzungsplanungen genehmigt.

Schutz- und Nutzungsplanung

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine angemessene Restwassermenge in Flüssen verbleiben muss. Die natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) sollen dadurch gewahrt werden. In Ausnahmefällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Es braucht aber geeignete Massnahmen zum Ausgleich. In einer Schutz- und Nutzungsplanung wird festgelegt, wie Schutz und Nutzung der Gewässer aufeinander abgestimmt werden.


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Quellen:
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