ESTI: Marktüberwachung 2021 - Jedes neunte Elektrogerät mit Mängeln

12.05.2022 | von Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI


Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

12.05.2022, Bern - 11% der im Jahr 2021 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf. Es mussten 117 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Weiter wurden 9 Rückrufe und Sicherheitswarnungen von elektrischen Geräten publiziert.

Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro,Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.

1478 Erzeugnisse wurden im Internet und mit Kontrollen bei Grossverteilern und Fachmärkten für die Überprüfung erfasst. Weitere Überprüfungen erfolgten direkt bei Herstellern, durch Nachkontrollen und aufgrund von Meldungen durch Private sowie durch Fachpersonen aus dem Elektrobereich.

Gesamthaft wiesen 163 Erzeugnisse formelle oder technische Mängel auf, was 11% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin enthalten sind 106 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln, welche zu potentiellen Gefahren wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchbildung oder Brand führen können.

Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder beim Fehlen von Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. Im Berichtsjahr wurden aus diesen Gründen 117 Verkaufsverbote ausgesprochen. Betroffen waren dabei aufgrund von gezielten Überprüfungen verschiedenartige Geräte für Haushalt und Büro, Ladegeräte, Powerbanks und Akkus sowie spezielle Geräte zur Luft- und Oberflächendesinfektion. Diverse Produkte für den industriellen Einsatz in explosionsgefährdeten Zonen (ATEX-Bereiche) in Industrie und Gewerbe wurden verboten. Zusätzlich waren wiederum zahlreiche elektrische Erzeugnisse mit einem unzulässigen ausländischen Stecker von einem Verkaufsverbot betroffen.

Die Abgabe von Elektrogeräten mit einem ausländischen Stecker (insbesondere Schuko-Stecker) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, da beim Versuch des Einsteckens in die Steckdose oder durch Fehlmanipulationen an der Steckverbindung spannungsführende Teile berührt werden können. Ausserdem können solche Steckverbindungen im Betrieb überlastet werden und dadurch einen Brand auslösen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten solche Elektrogeräte direkt am Verkaufsort zurückweisen und dem ESTI mittels Kontaktformular unter www.esti.admin.ch eine Meldung erstatten.

Hinweis an Konsumentinnen und Konsumenten: Vorsicht bei privaten Einkäufen von auffallend preisgünstigen elektrischen Geräten auf Online-Plattformen (Webshops) ohne eine erreichbare Schweizer Adresse des Betreibers. Vielfach sind die angebotenen Geräte Nachahmer-Produkte mit lückenhaften Produkteprüfungen, welche über eine längere Betriebsdauer aufgrund von minderwertigeren elektrischen Bauteilen und einer rudimentären Bauweise unsicher sind oder werden können. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist dies von Auge nur schwer oder gar nicht erkennbar.

In 40 Fällen haben Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In 9 Fällen wurden diese Rückrufe oder Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen BFK unter www.konsum.admin.ch respektive www.recallswiss.admin.ch publiziert. Dies betraf Klimageräte, Powerbanks, USB-Ladegeräte, tragbare Ladegehäuse, UV-C Desinfektionsgeräte und drahtlose Ladegeräte für Smartphones.

Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von Elektrogeräten auf einen korrekten Schweizer Stecker, einen erreichbaren und kompetenten Kundendienst, verständliche Bedienungsanleitungen und auf am Gerät angebrachte Prüfzeichen achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist das freiwillige Sicherheitszeichen des ESTI. Mit dem Sicherheitszeichen zertifizierte Geräte sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Geräte mit anerkannten Prüfzeichen weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.


Medienkontakt:
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Marktüberwachung
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Auskunft: 058 595 18 31
Peter Fluri
mub.bs.info@esti.ch
www.esti.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung ESTI: Marktüberwachung 2021 - Jedes neunte Elektrogerät mit Mängeln ---

Über Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI:
Das ESTI ist Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen, die nicht dem Bundesamt für Verkehr BAV unterstehen. Es sorgt dafür, dass diese Anlagen sicher und umweltgerecht geplant, erstellt und gewartet werden. Dazu gehören Hochspannungsanlagen, Niederspannungsinstallationen und Schwachstromanlagen.

Die Tätigkeiten des ESTI sind auf das Ziel ausgerichtet, die elektrische Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachen zu gewährleisten. Weiter setzt sich das ESTI für die sichere Anwendung der Elektrizität ein, indem die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Erzeugnisse in der Schweiz auf einem hohen technischen Stand gehalten wird.

Schliesslich sorgt das ESTI als Leit- oder Fachbehörde dafür, dass elektrische Anlagen unter Berücksichtigung der Interessen von Raum- und Umweltplanung sowie Dritter geplant, erstellt, betrieben und zurückgebaut werden. Die Aufsichts- bzw. Kontrolltätigkeiten des ESTI umfassen Niederspannungsinstallationen, Stark- und Schwachstromanlagen sowie die Marktüberwachung bei elektrischen Erzeugnissen. Das ESTI führt eine eigene Rechnung und untersteht der Aufsicht des Departements UVEK.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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