SEM: Asylstatistik Februar 2022

24.03.2022 | von Staatssekretariat für Migration SEM

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


24.03.2022, Bern-Wabern - Im Februar 2022 wurden in der Schweiz 1304 Asylgesuche eingereicht, 142 weniger als im Vormonat (-9,8 %). Gegenüber Februar 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 492 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei.


Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Februar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 270 Gesuchen (73 weniger als im Januar), die Türkei (223 Gesuche; -11), Eritrea (150 Gesuche; unverändert), Algerien (108 Gesuche; -8) und Syrien (107 Gesuche; +31).

Von den 1304 im Februar gestellten Gesuchen waren 843 Primärgesuche (Januar 2022: 1051 Primärgesuche). Personen, welche ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Februar 2022 waren: Afghanistan (247, -71), Algerien (107, -8), die Türkei (95, -41) sowie Syrien (39, unverändert) und Marokko (36, -9). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch). Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Januar 2022 insgesamt 1508 Asylgesuche: Es wurden 383 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 300 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 447 Personen erhielten Asyl und 367 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 124 auf 4426 ab.

Im Februar haben 281 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 492 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 153 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 345 Personen ersucht und 44 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Resettlement-Programm

Im Rahmen des Resettlement-Programms sind im Februar 2022 31 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von 220 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung SEM: Asylstatistik Februar 2022 ---

Über Staatssekretariat für Migration SEM:

Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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