BLV: Ab Herbst 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff in der Schweiz verboten

11.03.2022 | von Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV


Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

11.03.2022, Bern - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verbietet die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Das Verbot tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.

Die Europäische Union (EU) hat im Januar 2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff, auch bekannt als Farbstoff E171, erlassen. Das BLV hatte angekündigt, diesen Rechtsakt schnellstmöglich ins Schweizer Recht zu überführen. «Damit erreichen wir, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten genauso geschützt sind wie in der EU. Dadurch wird auch der Handel mit der EU vereinheitlicht», sagt Mark Stauber, Leiter Fachbereich Lebensmittelhygiene beim BLV.

Mit der Anpassung der Zusatzstoffverordnung erlässt das BLV das Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Sie tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Bis am 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich. Die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bildete die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten.

Verbot aus Sicherheitsgründen Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Es verleiht den Lebensmitteln eine weisse Farbe.

Im Mai 2021 kam die EFSA zu dem Schluss, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titan-dioxid- Partikeln nicht ausgeschlossen werden kann. Daher gilt Titandioxid nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse verbietet das BLV die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln.

Gleichzeitig mit dieser Änderung hat das BLV in vier weiteren Verordnungen technische Anpassungen vorgenommen. Dies, um sicher zu stellen, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gleich gut geschützt sind wie jene der EU und um Handelshemmnisse abzubauen.Die Europäische Union (EU) hat im Januar 2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff, auch bekannt als Farbstoff E171, erlassen. Das BLV hatte angekündigt, diesen Rechtsakt schnellstmöglich ins Schweizer Recht zu überführen. «Damit erreichen wir, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten genauso geschützt sind wie in der EU. Dadurch wird auch der Handel mit der EU vereinheitlicht», sagt Mark Stauber, Leiter Fachbereich Lebensmittelhygiene beim BLV.

Mit der Anpassung der Zusatzstoffverordnung erlässt das BLV das Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Sie tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Bis am 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich. Die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bildete die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten.

Verbot aus Sicherheitsgründen

Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Es verleiht den Lebensmitteln eine weisse Farbe.

Im Mai 2021 kam die EFSA zu dem Schluss, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titan-dioxid- Partikeln nicht ausgeschlossen werden kann. Daher gilt Titandioxid nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse verbietet das BLV die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln.

Gleichzeitig mit dieser Änderung hat das BLV in vier weiteren Verordnungen technische Anpassungen vorgenommen. Dies, um sicher zu stellen, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gleich gut geschützt sind wie jene der EU und um Handelshemmnisse abzubauen.


Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung BLV: Ab Herbst 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff in der Schweiz verboten ---

Über Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV:
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel.

Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.

Der Hauptsitz des BLV ist in Bern. In Tänikon und in Zollikofen bestehen weitere Zentren zur Erforschung der tiergerechten Haltung von verschiedenen Tieren.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung