Die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant blickt auf ein herausforderndes Jahr zurück. Die Coronapandemie belastete das ohnehin stark beanspruchte Fachpersonal auf den Intensivstationen in Wellen. Trotz dieser Belastung konnten die Organspendeprogramme beinahe lückenlos aufrechterhalten werden. Der grosse Einsatz der Fachpersonen Organspende auf den Intensivstationen und die Organspendesensibilisierung in der Bevölkerung führten zu verbesserten Zahlen bei Organspenderinnen und Organspendern und einer Stabilisierung bei Transplantationen.
Situation für Menschen auf der Warteliste weiterhin angespannt
Die Zahl der Menschen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Organ ist mit 1'434 weiterhin hoch (2020: 1'457, 2019: 1'415). Während des vergangenen Jahrs starben 72 Personen auf der Warteliste für ein passendes Organ (2020: 72, 2019: 46). "Die lange Warteliste führt dazu, dass Patientinnen und Patienten erst sterbenskrank werden müssen, bevor sie auf der Warteliste genügend weit oben sind, um transplantiert zu werden. Das ist aus medizinischer Sicht alles andere als optimal, menschenunwürdig und eine Qual für alle Betroffenen", sagt PD Dr. Franz Immer, Direktor Swisstransplant, Facharzt für Herzchirurgie FMH. Er gibt zu bedenken, dass rund dreimal mehr Menschen auf ein Organ warten, als Organe verfügbar sind.
Kontakt für Medienanfragen
PD Dr. Franz Immer
Direktor Swisstransplant
Facharzt für
Herzchirurgie FMH
T +41 58 123 80 00
Swisstransplant ist die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation.
Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist sie als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste.
Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen.
Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den Spendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.
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