Die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) ist dafür besorgt, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere Art und Weise an Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann. Der Aufsichtsrat ist das oberste Organ der Gespa.
Jean-François Roth amtet seit der Gründung der interkantonalen Behörde im Jahr 2006 als Präsident. In den Jahren 1987 bis 1994 hatte er den Kanton Jura im Ständerat vertreten. Von 1994 bis 2006 war er Regierungsrat des Kantons Jura. Mit seiner Persönlichkeit und seiner grossen Erfahrung hat er die Gespa über die letzten 15 Jahre massgeblich geprägt.
Als neuer Präsident wurde Jean-Michel Cina gewählt. Jean-Michel Cina war in den Jahren 2005 - 2017 Staatsrat des Kantons Wallis. In dieser Eigenschaft präsidierte er während mehreren Jahren die Konferenz der Kantonsregierungen. Ebenso übte er während mehrerer Jahre das Vizepräsidium der kantonalen Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz aus. Aktuell ist er, neben weiteren Mandaten, Verwaltungsratspräsident der SRG SSR.
Die Gesamterneuerungswahlen durch die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele hatten bereits im Juni 2021 stattgefunden. Für die Amtsdauer vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 setzt sich der Aufsichtsrat der Gespa damit wie folgt zusammen:
Die Gespa und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle danken ihrem scheidenden Präsidenten und den Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihr langjähriges Engagement. Als Mitglieder der ersten Stunde waren sie massgeblich am erfolgreichen Aufbau der Behörde beteiligt und haben viel zur Stärkung und Professionalisierung der Aufsicht im Bereich der Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsgeldspiele beigetragen.
Pressekontakt:
Manuel Richard
Direktor
Tel. 031 313 13 03
Die Aufsicht durch die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa soll sicherstellen, dass die Bevölkerung in der Schweiz auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen kann.
Ihr Aufgabengebiet umfasst die Zulassung und Beaufsichtigung der Grossspielveranstalterinnen und ihrer Grossspielangebote, die Qualifikation dieser Spiele, insbesondere der Geschicklichkeitsspiele, sowie die Bekämpfung illegaler Geldspiele.
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