Schon jetzt, Anfang Mai, steigt die Zahl der Apotheken, die die Covid-19-Impfung anbieten, ständig. In den Kantonen Jura, Nidwalden, Schwyz, Uri, Waadt und Zürich ist das Impfen in der Apotheke schon weitgehend möglich. Im Laufe des Monats kommen auch noch die Kantone Bern, Neuenburg, Freiburg, Solothurn, Glarus und Wallis dazu. Die kantonalen Unterschiede erklären sich zum Teil durch die Tatsache, dass die jeweiligen Kantone die Impfbewilligung selber erteilen. Ausserdem verfolgt jeder Kanton seine eigene Impfstrategie mit unterschiedlicher Einbeziehung der Apotheken (Zielbevölkerung, zugeteilte Impfdosen, Logistik, Terminvereinbarung, Impfberechtigung von weiterem Apothekenpersonal etc.). Bisher durften nur Apotheker:innen mit FPH-Fähigkeitsausweis «Impfen und Blutentnahme» impfen. Jetzt erlauben jedoch einige Kantone auch den Pharma-Assistent:innen, die Covid-19-Impfung zu verabreichen. Dazu müssen sie eine Fortbildung absolvieren und unter der Aufsicht einer Apotheker:in mit FPH-Fähigkeitsausweis stehen.
Kund:innen nach Impfung in der Apotheke zufrieden
Im April führten mehrere Kantone Pilotprojekte für das Impfen in Apotheken durch. Einige weitere Pilotprojekte laufen derzeit noch. Die Kund:innen, die sich im Rahmen dieser Projekte impfen liessen, zeigten sich sehr zufrieden über die Möglichkeit der Impfung in der Apotheke, die sie als beruhigend, sicher, einfach zugänglich und unbürokratisch bezeichneten. Für den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse bestätigt das die Tatsache, dass sich das Netz der Impfapotheken hinsichtlich Effizienz, Patientensicherheit und Flexibilität bereits bestens bewährt hat. Derzeit gibt es mehr als 1’100 Impfapotheken in der Schweiz (allerdings dürfen abhängig von kantonalen Bewilligungen noch nicht alle auch gegen Covid-19 impfen) sowie über 2’700 Apotheker:innen mit der entsprechenden Fortbildung.
Kostenübernahme der Impfung
Die Covid-19- Impfung ist für alle in der Schweiz Impfberechtigten auch in der Apotheke kostenlos. Die Vergütung dieser Leistung für die Apotheken beträgt 24.50 Franken, was der Abgeltung der Arztpraxen entspricht. Im Falle der Arztpraxen werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Die Impfung in der Apotheke wird hingegen vom Bund abgegolten, weil das Impfen in der Apotheke bisher nicht zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden kann. Jedoch wurden auf politischer Ebene zu diesem Thema bereits zwei Motionen ohne Gegenstimmen angenommen, sowie eine parlamentarische Initiative eingereicht, die unter anderem verlangen, dass jede Impfung im Rahmen einer nationalen oder kantonalen Kampagne vergütet wird, unabhängig davon, ob sie in der Arztpraxis oder der Apotheke verabreicht werden.
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Apothekenbilder und Keyvisual Corona-Tests zur freien Verfügung:
Fakten und Zahlen zu den rund 1'800 Schweizer Apotheken:
Mit mehr als 7000 Mitgliedern und rund 1800 angeschlossenen Apotheken ist der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse die Dachorganisation der Apothekerinnen und Apotheker. Der Verband vertritt ihre Interessen und beteiligt sich unter diesem Blickwinkel aktiv an politischen und Gesetzgebungsverfahren. pharmaSuisse unterstützt seine Mitglieder dabei, die Bevölkerung bei Gesundheitsfragen optimal zu beraten und begleiten. Dazu erarbeitet der Verband wirkungsvolle Präventionsmassnahmen und entwickelt zukunftsweisende Dienstleistungen für die medizinische Grundversorgung. Mit dem Ziel, das hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Apotheken weiter zu stärken.
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