BAG - Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am 19. April

15.04.2021 | von Bundesamt für Gesundheit BAG


Bundesamt für Gesundheit BAG

15.04.2021, Bern - Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.

Voraussetzungen für moderaten Öffnungsschritt
Der Bundesrat sieht die Voraussetzungen für einen moderaten Öffnungsschritt dennoch gegeben. Der Wiederanstieg der Hospitalisationen erfolgt im Vergleich zu den Fallzahlen relativ langsam und die Durchimpfung schreitet bei den Risikopersonen gut voran: fast 50 Prozent der über 80-Jährigen und rund 30 Prozent der 70- bis 79-Jährigen Personen sind vollständig geimpft. Ausserdem sind die Verhältnisse auf den Intensivstationen relativ stabil.

In seiner Beurteilung hat der Bundesrat auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen berücksichtigt, insbesondere auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Öffnungsschritt orientiert sich am Öffnungspaket II, das Mitte März in Konsultation geschickt, aber nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden ist. Es ermöglicht Aktivitäten mit moderatem Risiko, bei denen das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands mit wenigen Ausnahmen einfach möglich ist.

Öffnungsschritt mit kalkuliertem Risiko
Der Bundesrat ist sich des Risikos des Öffnungsschritts bewusst. Wenn die Hospitalisierungen zunehmen, betrifft dies immer mehr auch jüngere Personengruppen. So sind heute mehr als die Hälfte der hospitalisierten Personen unter 65 Jahre alt. Je nach Entwicklung in den Spitälern besteht die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Der Bundesrat appelliert an die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, insbesondere Risikopersonen, die in den nächsten Wochen vollständig geimpft und damit gut vor einer Infektion und einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt sein werden.

Restaurantterrassen wieder offen.
Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen
Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen
Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen
Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben.

Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.

Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen
Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

Testoffensive: Keine Quarantäne für Unternehmen
Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können die Heime die Maskenpflicht aufheben. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer Covid-19 Infektion genesen sind.

Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln
Der Bundesrat hat heute auch Entscheide zur Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln gegen Covid-19 gefällt. Monoklonale Antikörper-Kombinationstherapien sollen in der Schweiz möglichst bald verfügbar sein. Der Bund wird die Kosten für diese Behandlungen in einer ersten Phase bis zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherer übernehmen.

Das EDI wird zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem EFD vertieft zu prüfen, in welcher Form der Bund die Herstellung und Entwicklung von Covid-19-relevanten Arzneimitteln (inkl. Impfstoffe) in der Schweiz stärken kann. Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März 2021 hat der Bund dazu einen grösseren Spielraum erhalten.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

--- ENDE Pressemitteilung BAG - Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am 19. April ---

Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:


Erfasst auf
 Krankenversicherung.ch

Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook Twitter Instagram LinkedIn Pinterest Flickr

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung