Gesetzliche Kompensationspflicht kostete bisher 1 Rappen pro Liter - Stiftung KliK |
09.03.2021
| von Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK
09.03.2021, Die Stiftung KliK hat die seit 2013 bestehende gesetzliche Pflicht, durchschnittlich 4,2 Prozent der bei der Nutzung fossiler Treibstoffe entstehenden CO2-Emissionen zu kompensieren, bis einschliesslich 2019 erfüllt. Sie hat dazu mit rund 390 Mio. Franken vom Bund bewilligte Klimaschutzprojekte finanziert, welche insgesamt 4,7 Mio. Tonnen CO2 einsparten. Umgelegt auf die in diesem Zeitraum abgesetzten fossilen Treibstoffe kostete die Konsumenten die Kompensation knapp 1 Rappen pro Liter.
Im Zeitraum 2013 bis 2019 verursachte die Nutzung fossiler Treibstoffe Emissionen von rund 114 Mio. Tonnen CO2, wovon die Stiftung KliK exakt die vom Bund verfügten 4’763’330 Tonnen CO2 kompensierte. Dazu finanzierte sie Hunderte vom Bund bewilligte Klimaschutzprojekte, welche für verifizierte Emissionsreduktionen von der Stiftung KliK einen Beitrag erhielten. Erst dieser Bei-trag machte die Umsetzung der Projekte wirtschaftlich ausreichend attraktiv. Einen entscheiden-den Anteil hatten namentlich die abfallbasierten Biotreibstoffe sowie die Nutzung von Schweizer Holz als Baustoff, mit denen je rund 40 Prozent der Kompensationspflicht erfüllt werden konnte.
Insgesamt flossen rund 390 Mio. Franken direkt an Projekte für die erbrachte Leistung an Treibhausgasreduktionen. Die Kosten für Entwicklung und Administration beliefen sich auf rund 10 Mio. Franken. Der «Preis» für die Reduktion einer Tonne CO2 beträgt somit knapp 84 Franken. Legt man die Kosten auf die im Zeitraum 2013 bis 2019 abgesetzten fossilen Treibstoffe um, so bezahlten die Konsumenten nicht ganz einen Rappen pro Liter. Gesetzlich zulässig gewesen wären Kompensationskosten von 5 Rappen pro Liter.
Im abgelaufenen Jahr 2020 waren 10 Prozent der Treibstoffemissionen zu kompensieren, im laufen-den Jahr 2021 sind es 12 Prozent. Ob die Stiftung KliK die Kompensationspflicht auch in diesen beiden Jahren wird erfüllen können, ist noch offen. Immerhin ist der Treibstoffverbrauch pandemie-bedingt gesunken, was die zu kompensierenden Emissionen reduziert. Andererseits wurde die Höhe der 2020 mit Projekten erzielten Emissionsreduktionen noch nicht verifiziert. Bereits jetzt klar hingegen ist, dass der höhere Kompensationssatz, der mit der vorgesehenen Änderung des CO2-Gesetzes weiter steigt, die Erfüllung der Kompensationspflicht wesentlich verteuern wird.
Insgesamt befürwortet die Mineralölbranche aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen das gesetzliche Instrument der Kompensationspflicht. Die Kompensationspflicht hat sich als effizientes Mittel bewährt, um zahlreichen Klimaschutzprojekten in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen, darunter auch innovativen Verfahren, die ohne dieses Instrument keine Unterstützung erfahren hätten.
Medienkontakt:
Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK
Dr. Marco Berg
Geschäftsführer
Direkt 044 224 60 02
marco.berg@klik.ch
--- ENDE Pressemitteilung Gesetzliche Kompensationspflicht kostete bisher 1 Rappen pro Liter - Stiftung KliK ---
Über Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK:
Erfüllt im Auftrag von Mineralölgesellschaften, welche fossile Treibstoffe in Verkehr bringen, deren gesetzliche Pflicht.
Quellen:
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