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Comparis: Riesige Tarifunterschiede für Kesb-Gebühren

03.02.2021 | von Comparis.ch AG


Comparis.ch AG

03.02.2021, Zürich – Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) arbeiten nicht gratis. Ein Vergleich der Gebühren für die Beglaubigung von Vorsorgeaufträgen in den Kantonshauptorten fördert kaum erklärbare Tarifunterschiede zutage. In Solothurn ist die Amtshandlung gratis. Demgegenüber können in Herisau bis zu 5’000 Franken erhoben werden. Die Transparenz in Bezug auf die effektiv angewandten Tarife ist in einigen Kantonshauptorten ungenügend. Das zeigt eine Untersuchung des Online-Vergleichsportals comparis.ch.

Comparis-Studie: Validierungsgebühren für den Vorsorgeauftrag

Riesige Tarifunterschiede für Kesb-Gebühren

Vorsorgeaufträge müssen durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) beglaubigt werden. Dabei gibt es riesige Tarifunterschiede: In Solothurn ist die Prüfung der Vorsorgeaufträge gratis. In Liestal werden bis zu 1’200 Franken erhoben: Das zeigt der Comparis-Gebührenvergleich. «Schuld an diesem Wildwuchs sind die Kantone. Sie haben sich dagegen gewehrt, Kesb-Verfahren in einem Bundesgesetz zu regeln», kritisiert Leo Hug, Gebührenexperte bei Comparis.

Gebühren zwischen 50 und 1’200 Franken für dieselbe Amtshandlung

Ein Vorsorgeauftrag hält unter anderem fest, durch wen sich jemand bei Verlust der Urteilsfähigkeit vertreten lassen will. Die Kesb prüft bei Urteilsunfähigkeit, ob die damit beauftragte Person dafür fachlich und charakterlich taugt. Nach erfolgter Prüfung erfolgt die Ermächtigung, anstelle der urteilsunfähigen Person zu handeln. Für diese Amtshandlung erhebt die Kesb in der Regel sogenannte Validierungsgebühren.

Comparis hat die Validierungsgebühren in den Kantonshauptorten verglichen. Die Tarifunterschiede sind enorm. Verschiedene Kantonshauptorte haben über die tatsächlich erhobenen Tarife Auskunft gegeben: In Solothurn ist die Validierung gratis, sofern keine ausserordentlichen Aufwände nötig wurden. In Liestal werden bis zu 1’200 Franken in Rechnung gestellt. «Schuld an diesem Wildwuchs sind die Kantone. Sie haben sich dagegen gewehrt, Kesb-Verfahren in einem Bundesgesetz zu regeln», sagt Comparis-Gebührenexperte Leo Hug.

7 Kantonshauptorte geben nur rechtlich zulässige Bandbreite an

7 Kesb-Stellen beantworteten die Frage nach den Kosten für eine Validierung mit dem Hinweis auf den rechtlichen Rahmen. Dieser spiegelt allerdings nicht unbedingt die tatsächlich erhobenen Tarife. Wer etwa in Herisau einen Vorsorgeauftrag aufsetzt, muss sich mit der vagen Auskunft zufriedengeben, dass die Validierung zwischen 300 und 5’000 Franken kosten kann. «Eine offenere Kommunikation der tatsächlich angewandten Spannbreiten der Validierungstarife würde dem Vertrauen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Kesb bestimmt nicht schaden», meint Hug.

Weitere Gebühren im Zusammenhang mit dem Vorsorgeauftrag

Validierungsgebühren sind nur ein Teil der verschiedenen Kosten im Zusammenhang mit einem Vorsorgeauftrag. Für 75 Franken kann auf jedem Zivilstandsamt der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags eingetragen werden. So kann sichergestellt werden, dass die Behörden von der Existenz des Auftrages erfahren, wenn der Antragstellende selbst nicht mehr darauf zugreifen kann. Die Eintragung des Hinterlegungsortes im Personenstandsregister erleichtert einzig die Auffindung des Vorsorgeauftrages durch die Erwachsenenschutzbehörde, wenn diese eine Massnahme – zum Beispiel bei Eintritt dauernder Urteilsunfähigkeit – anordnen möchte.

Besser auffindbar ist der Vorsorgeauftrag durch Hinterlegung bei einer damit beauftragten offiziellen Stelle. Verschiedene lokale Kesb oder staatliche Hinterlegungsorte bieten diese Dienstleistung gegen eine Gebühr an. Auch hier gibt es grosse Preisunterschiede: In Herisau kostet eine Hinterlegung 30 Franken, in Aarau 100 Franken, in Zürich 150 Franken und in Liestal 250 Franken. Wo keine staatliche Hinterlegungsstelle zur Verfügung steht, muss dies bei einem Notar oder einer Notarin gemacht werden. Das löst wiederum sehr unterschiedliche Notariatskosten aus.

Warum ein Vorsorgeauftrag?

Einen Vorsorgeauftrag braucht es, wenn jemand durch einen Unfall oder eine Krankheit die Urteilsfähigkeit verliert. Nicht urteilsfähige Menschen können kein Bargeld mehr beziehen. Sie dürfen ihr Wertschriftenvermögen oder auch ihre Immobilie nicht mehr selbst verwalten. Jemand anderes muss an ihrer Stelle handeln.

Vorsorgeauftrag auch in der Ehe und im Konkubinat

Viele Ehepaare glauben, dass sie keinen Vorsorgeauftrag benötigen, weil Ehegatten und eingetragene Partner im gleichen Haushalt automatisch ein Vertretungsrecht erhalten. Das ist ein Irrtum: Das Vertretungsrecht der Ehepartner umfasst nur Handlungen, die für den Unterhaltsbedarf nötig sind. Also Einkaufen oder die Stromrechnung oder Krankenkassenprämie bezahlen. Was über den einfachen Alltag hinausgeht, wie komplexe Finanzgeschäfte oder der Verkauf des Eigenheims liegt nicht automatisch in der Kompetenz von Ehepartner oder eingetragenem Partner. Für solche Geschäfte braucht es einen Vorsorgeauftrag.

Für Konkubinatspartner ist kein automatisches Vertretungsrecht vorgesehen. Wer dem Konkubinatspartner die Vorsorgevollmachten übergeben will, braucht einen Vorsorgeauftrag.

Methodik

Comparis.ch hat im Herbst 2020 die jeweils für den Kantonshauptort zuständige Kesb nach den Tarifen für eine Validierung eines Vorsorgeauftrags befragt. Die meisten Stellen gaben einen festen Tarif oder zumindest eine Bandbreite der bei ihnen erhobenen Tarife an. Meist mit der Bemerkung, dass die Kosten bei einem erheblichen Mehraufwand auch höher ausfallen können. Die Kesb von sieben Kantonshauptorten verwies auf die für sie geltende gesetzliche Bandbreite für die Bemessung der Validierungsgebühren, ohne Aussage auf die tatsächlich praktizierte Gebührenbandbreite. Keine Antwort gab es trotz Nachfrage aus Sitten.

Weitere Informationen: Leo Hug, Gebührenexperte, Telefon: +41 79 687 83 93, E-Mail: media@comparis.ch, comparis.ch



--- ENDE Pressemitteilung Comparis: Riesige Tarifunterschiede für Kesb-Gebühren ---

Über Comparis.ch AG:
Das Unternehmen vergleicht Tarife und Leistungen von Krankenkassen, Versicherungen, Banken sowie Telecom-Anbietern und bietet das grösste Schweizer Online-Angebot für Autos und Immobilien.

Dank umfassender Vergleiche und Bewertungen bringt das Unternehmen Transparenz in den Markt. Dadurch stärkt comparis.ch die Entscheidungskompetenz der Konsumenten.

Gegründet 1996 vom Ökonomen Richard Eisler.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


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