BAK: Austausch zwischen Bundesrat und Vertretern der Schweizer Kulturwelt zur Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen

26.01.2021 | von Bundesamt für Kultur (BAK)

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


26.01.2021, Bern - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Alain Berset, hat sich heute mit einer Delegation von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kultursparten zu einem Austausch getroffen. Anlässlich des virtuellen Treffens liess sich Bundesrat Berset durch die Kulturorganisationen über die Schwierigkeiten informieren, unter denen die Kulturbranche angesichts der gegenwärtigen Situation leidet.


Seit dem ersten Treffen vom 16. November 2020 hat sich die Lage für die Kulturbranche nicht entspannt. Die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die der Bundesrat aufgrund der epidemiologischen Situation Ende 2020 ergreifen und am 13. Januar 2021 bis Ende Februar verlängern musste, haben gravierende Auswirkungen auf das Kulturleben. Kulturelle Einrichtungen bleiben für noch einen längeren Zeitraum geschlossen, kulturelle Veranstaltungen sind untersagt.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturwelt konnten anlässlich der heutigen Diskussion den EDI- Vorsteher unmittelbar über die konkreten Probleme in Kenntnis setzen, mit denen die Branche konfrontiert ist. In einem offenen Austausch wurde die Umsetzung der spezifischen Unterstützungsmassnahmen beleuchtet, die im März notverordnungsrechtlich beschlossen und im September in das Covid-19-Gesetz übergeführt wurden. Ebenfalls thematisiert wurden die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, die dem Kulturbereich ebenfalls zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck waren nebst dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Kulturstiftung Pro Helvetia ebenfalls das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) an der Diskussion vertreten.

Bundesrat Berset begrüsste den direkten Austausch zwischen der Branche und den Behörden und unterstrich erneut den Willen und das Engagement der staatlichen Akteure, die existenziellen Schwierigkeiten des Kultursektors möglichst wirksam zu bewältigen. Seit der Ausarbeitung der Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für den Kultursektor finden periodisch Treffen zwischen den kulturellen Akteuren und Vertretern des Bundes und der Kantone statt. Dabei werden auch die Unterstützungsmassnahmen überprüft und laufend angepasst. So wurde bei der letzten Revision des Covid-19-Gesetzes im Dezember 2020 das zunächst auf Kulturunternehmen beschränkte Instrument der Ausfallentschädigungen auf Kulturschaffende ausgeweitet. Gleichzeitig wurden die Einkommens- und Vermögensgrenzen erhöht, bis zu welchen Kulturschaffende Anspruch auf eine Nothilfe haben. Die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Anstellungsverträge ist eine weitere Massnahme, die insbesondere für den Kultursektor von grosser Bedeutung ist.

Eine verbindliche Perspektive zur Wiedereröffnung von Kulturinstitutionen oder zur erneuten Zulassung von Kulturveranstaltungen lässt sich leider derzeit nicht geben. Eine schrittweise Wiedereröffnung hängt von zahlreichen Variablen ab, wie die Fortschritte bei der Durchimpfung, die Verbreitung der neuen Covidmutationen und die Einhaltung der sanitarischen Massnahmen. Der Bundesrat evaluiert die epidemiologische Situation laufend. Sollten in den kommenden Monaten Lockerungen möglich sein, wird dies voraussichtlich etappenweise und je nach Art und Grösse der Veranstaltung erfolgen.

Zur Finanzierung des Massnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für den Kultursektor im Jahr 2020 hat der Bundesrat Mittel in der Höhe von 280 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Am 25. September hat das Parlament einer Weiterführung der Massnahmen im Rahmen des Covid-19-Gesetzes zugestimmt und für das Jahr 2021 Mittel in der Höhe von 130 Millionen Franken gesprochen.


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--- ENDE Pressemitteilung BAK: Austausch zwischen Bundesrat und Vertretern der Schweizer Kulturwelt zur Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen ---

Über Bundesamt für Kultur (BAK):

Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.

Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.

Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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