Swisstransplant: Trotz Pandemie kein grosser Einbruch in der Organspende und Transplantation

19.01.2021 | von Swisstransplant


Swisstransplant

19.01.2021, Bern - Die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant verzeichnet für das vergangene Jahr 146 Organspender, trotz Einschränkungen durch die Coronapandemie. Ende 2020 warteten 1 457 Personen auf ein lebensrettendes Organ. Aufgrund der fehlenden Willensäusserung in den Spitälern kämpft die Schweiz weiterhin mit einer im europäischen Vergleich hohen Ablehnungsrate. Der politische Prozess um die Organspende-Initiative soll diesem Problem nun Rechnung tragen.

Die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant blickt auf ein herausforderndes Jahr zurück. Die Coronapandemie hatte auch Auswirkungen auf die Organspende, Transplantationsprogramme mussten teils komplett eingestellt werden. Dank dem koordinierten Schulterschluss zwischen Organspendenetzwerken und Transplantationszentren konnte die Pandemie in der Schweiz jedoch ohne allzu grossen Einbruch bei der Organspende gemeinsam gelenkt werden.

Im 2020 haben 146 verstorbene Personen ein oder mehrere Organe gespendet. Das sind 11 weniger als im Vorjahr. Von den 146 verstorbenen Spendern verstarben 96 an einem Hirntod (Donation after Brain Death, DBD), was einem Rückgang von 4 Prozent gegenüber 2019 entspricht. Weitere 50 Personen erlagen einem Hirntod nach Herz-Kreislauf-Stillstand (Donation after Cardiocirculatory Death, DCD). 2019 waren es 57 Spender. Insgesamt sind dies 17 verstorbene Organspender pro Million Einwohner im Jahr 2020. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bleibt dieser Wert tief. Im vergangenen Jahr profitierten 519 Personen von einer Transplantation (inkl. Lebendspender) und konnten dadurch ihre Lebensqualität verbessern.

Die Zahl der Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ nahm 2020 im Vergleich zum Vorjahr etwas zu. Ende Dezember 2020 standen 1 457 Personen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Spenderorgan. Ende 2019 waren dies 1 415. Während dem vergangenen Jahr starben 72 Personen auf der Warteliste für ein passendes Organ. Ein Problem stellt nach wie vor die hohe Ablehnung bei den Angehörigen dar: "In vielen Fällen ist der Wunsch der verstorbenen Person nicht bekannt. Entsprechend lehnen 60 Prozent der Angehörigen eine Organspende im Gespräch mit den Fachpersonen ab", betont PD Dr. med. Franz Immer, CEO von Swisstransplant. Der Bundesrat hat mit seinem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" den Handlungsbedarf in der Organspende erkannt und will die erweiterte Widerspruchslösung einführen. Die Vorlage geht 2021 in die parlamentarische Diskussion.

Eine zeitgemässe und zuverlässige Möglichkeit, seinen Entscheid für oder gegen die Organspende festzuhalten, bietet das Nationale Organspenderegister von Swisstransplant. Bis Ende 2020 trugen sich über 105 000 Personen ein und sorgen damit für Sicherheit, Klarheit und Entlastung für die Angehörigen und das Spitalpersonal.

Weiterführende Informationen:

- Organspenderegister: www.organspenderegister.ch
- Organspende-Initiative: www.swisstransplant.org/initiative

Pressekontakt:

PD Dr. med. Franz Immer, Direktor Swisstransplant, Facharzt FMH Herz- und thorakale Gefässchirurgie

Tel.: +41 58 123 80 00

media@swisstransplant.org



--- ENDE Pressemitteilung Swisstransplant: Trotz Pandemie kein grosser Einbruch in der Organspende und Transplantation ---

Über Swisstransplant:
Swisstransplant ist die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation.

Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist sie als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste.

Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen.

Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den Spendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


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