BFU: Private 1. August-Feiern Unfälle und gefährliche Situationen vermeiden

29.07.2020 | von Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu


Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu

29.07.2020, Bern - Am Nationalfeiertag werden zu Ehren der Schweiz Feuerwerke gezündet. Da die meisten offiziellen 1. August-Feuerwerke und -Feiern dieses Jahr abgesagt wurden, könnten umso mehr Privatpersonen Feuerwerke zünden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die BFU und die Suva gehen deshalb davon aus, dass es vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Darum ist es umso wichtiger, sich an die Empfehlungen für einen unfallfreien 1. August zu halten.

Jedes Jahr um den 1. August verletzen sich in der Schweiz gemäss UVG-Unfallstatistik rund 110 Personen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Zu den häufigsten Verletzungen am 1. August gehören Verbrennungen, vor allem von Händen und Fingern (37%), und Gehörschäden (22%). Da die meisten offiziellen Feiern und Feuerwerke zum 1. August in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten, befürchten die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die BFU und die Suva, dass es in diesem Jahr vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte, wenn mehr Privatpersonen Feuerwerke zünden. Unachtsames und fahrlässiges Verhalten sind dabei die Hauptursachen für Unfälle.

So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Wer Feuerwerk zünden möchte, sollte sich deshalb bereits beim Kauf vom Verkaufspersonal über den richtigen Umgang instruieren lassen und die Gebrauchsanweisung lesen. Vom Basteln von Eigenkreationen wird dringend abgeraten. Auch das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen.

Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk

- Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten. - Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern einhalten - je nach Art des Feuerwerkskörpers sind das 40 bis 200 Meter. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Menschen ist verboten. - An Festtagen Dachluken, Fenster und Türen schliessen. - Altersvorgaben von Feuerwerkskörpern beachten - nicht von kleinen Kindern abbrennen lassen. Grössere Kinder anleiten und beaufsichtigen. - Bei Blindgängern 10 Minuten warten und sich erst dann nähern. Blindgänger nicht erneut anzünden. - Feuerwerk auf stabilem Untergrund platzieren. Raketen zum Abfeuern nicht in den Boden stecken, stattdessen Flasche oder Abschussrohr im Boden verankern. - In der Nähe von Feuerwerkskörpern nicht rauchen. - Weisungen der Behörden befolgen. Eine Übersicht zu den Feuerverboten ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.

Pressekontakt:

Mara Zenhäusern

Medienstelle BFU

031?390 21 21

medien@bfu.ch



--- ENDE Pressemitteilung BFU: Private 1. August-Feiern Unfälle und gefährliche Situationen vermeiden ---

Über Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu:
Wir sind seit 1938 auf dem Gebiet der Nichtberufsunfallverhütung tätig und haben den gesetzlichen Auftrag, uns für die Sicherheit der Bevölkerung einzusetzen.

Rund 90 Mitarbeitende befassen sich mit der Unfallprävention in den Bereichen Strassenverkehr, Haus, Freizeit und Sport.

Wir sind eine privatrechtlich organisierte, politisch unabhängige Stiftung und werden durch Beiträge aus der Nichtberufsunfallversicherung, Mittel des Fonds für Verkehrssicherheit und Eigenleistungen finanziert.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung