Eine gute Planung der Ferienreise spart Zeit und Ärger. Entspricht die Ausrüstung des Fahrzeugsden
verschiedenen Strassengesetzgebungen der europäischen Länder? Um seinen Mitgliedernbei der
Erstellung einer Checkliste zu helfen, hat der TCS auf seiner Internetseite alle notwendigen Informationen
zusammengestellt. Die Angaben sind nach Transportmitteln gegliedert und für mehr als 200 Destinationen
zusammengefasst (
Erste-Hilfe-Set in Italien und Österreich - Feuerlöscher in Griechenland, Polen und Lettland
Der CH-Kleber und das Pannendreieck gehören zur Grundausrüstung, um sorgenfrei in ganz Europa mit dem Auto unterwegs zu sein. Die Mehrheit der Länder verlangen auch das Mitführen einer Sicherheitsweste gemäss der europäischen Norm EN 471. Der Gebrauch dieser Weste im Pannenfall ist auf französischen Strassen und in Italien bei schlechter Sicht ausserhalb von Städten obligatorisch. Ein Erste-Hilfe-Set muss bei Fahrten in Österreich und in Italien mit an Bord sein. In Griechenland, Polen oder Lettland ist das Mitführen eines Feuerlöschers Pflicht. Einige Städte in Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Grossbritannien oder auch Tschechien verlangen eine Umweltplakette. Es ist deshalb wichtig, sich vor der Abfahrt über die Umweltmassnahmen der jeweiligen Länder zu informieren.
Vorsicht beim Parken mit dem Campingbus oder Wohnwagen
Für Camper und Wohnwagen gelten prinzipiell die gleichen Regeln wie für Personenwagen. Je nach Land gibt es aber spezifische Vorschriften für ihre Benutzung. Ein Führerschein der Kategorie B erlaubt das Fahren eines Campers mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen oder das Lenken eines Minibusses mit maximal 9 Plätzen und einem 750 kg schweren Anhänger. Für grössere Fahrzeuge braucht es einen Führerschein der Kategorie C, D oder höher. In Italien müssen Campingbusse und Wohnwagengespanne mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit reflektierenden Geschwindigkeitsvignetten ausgerüstet sein. Diese zeigen an der rechten Seite angebracht die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen (80 km/h) und auf der linken Seite die Höchstgeschwindigkeit ausserorts (70 km/h) an. Die für Wohnmobile und Wohnwagen erlaubten Stellplätze sind in Europa streng reglementiert. Nur Schweden erlaubt wildes Campen im ganzen Land. Der TCS hat die geltenden Vorschriften in Europa für Camper und Wohnwagen auf seiner Internetseite zusammengefasst.
Beim Motorradfahren auf das Alter des Mitfahrers achten
Sobald ein Motorrad die Schweizer Grenze ins Ausland passiert, muss es mit einem CH-Kleber bestückt sein. Motorradfahrer in Slowenien oder Litauen müssen eine Erste-Hilfe-Set und eine Sicherheitsweste nach europäischer Norm EN 471 mitführen. Dieses Zubehör ist zudem in Schweden empfohlen. In Tschechien ist nur das Erste-Hilfe-Set obligatorisch. Das Tragen einer Sicherheitsweste im Falle einer Panne ist in Österreich am Rande einer Autobahn oder einer Schnellstrasse und in Frankreich auf allen Strassen Vorschrift. Bei Familienferien mit dem Motorrad muss auf die Gesetzgebung des jeweiligen Ziellandes geachtet werden.In mehreren europäischen Ländern dürfen Kinder erst ab 5 Jahren und in einem speziell dafür ausgelegten Sitz mitgenommen werden. Der normale Beifahrersitz ist nur für Kinder erlaubt, die gross genug sind, um darauf korrekt sitzen zu können. In Luxemburg muss der Sozius mindestens 12 Jahre alt sein. Der TCS empfiehlt grundsätzlich, einen Integralhelm und spezielle Motoradbekleidung mit integrierten Schutzverstärkungen zu tragen.
Auf dem Velo: Helm und gute Sichtbarkeit
Für Ferien mit dem Velo ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland zu informieren. In Slowenien ist Alkoholkonsum für E-Bike-Fahrer, die ein Kind mittransportieren, verboten (0.0 Promille). Grundsätzlich hängt die Sicherheit der Velofahrer nicht nur von ihrer Fahrtüchtigkeit, sondern auch von ihrer Sichtbarkeit ab. Zusätzlich zur korrekten Beleuchtung sind daher in Deutschland, Belgien und Frankreich Rückstrahler obligatorisch. Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen Radfahrer in Ungarn, in den Niederlanden und in Frankreich eine Leuchtweste anziehen. Das Tragen eines Helms ist im ganzen Schengenraum empfohlen und in Österreich und Frankreich bis zum Alter von 12 Jahren sogar vorgeschrieben. In den Innenstädten Spaniens ist das Tragen eines Helms für Velolenker bis 16 Jahre obligatorisch. Ausserhalb von Ortschaften gilt die Helmpflicht für alle Velofahrer. Die Lenker schneller E- Bikes müssen in Deutschland, Italien, Luxemburg, Frankreich und Österreich einen Integralhelm tragen.
Regeln in der Schweiz
Zur Erinnerung: In der Schweiz müssen Abblendlichter für Motorräder, Autos und Wohnmobile Tag und Nacht eingeschaltet sein. Fahrzeuge, die die Autobahn benutzen, müssen über eine gültige Vignette verfügen. Die Fahrausweise, die es zum Führen dieser Fahrzeuge braucht, sind die gleichen wie im restlichen Europa. Für Personenwagen und Camper ist das Pannendreieck das einzige obligatorische Zubehör. Für Motoradfahrer und Sozius oder Sozia gilt eine Helmpflicht. Ein Fahrrad muss mit Bremsen und Rückstrahlern ausgerüstet sein. Langsame e-Bikes benötigen eine zusätzliche Beleuchtung. 14- bis 16-jährige e-Bikefahrer sollten über einen Fahrausweis der Kategorie M verfügen. Schliesslich wird für schnelle e-Bikes eine Zulassung, eine Vignette, ein Mofa- Scheinwerfer und ein linker Rückspiegel verlangt. Für die Lenker ist ein M-Führerschein und das Tragen eines Fahrradhelms zwingend.
Pressekontakt:
Sarah Wahlen
Mediensprecherin TCS
058 827 34 03
079 123 46 91
--- ENDE Pressemitteilung Touring Club Suisse (TCS): Sommerreise: Andere Länder, andere Vorschriften ---
Seit seiner Gründung 1896 in Genf steht der Touring Club Schweiz im Dienst der Schweizer Bevölkerung. Er engagiert sich für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Selbstbestimmung in der persönlichen Mobilität, politisch wie auch gesellschaftlich. Mit 1900 Mitarbeitenden und 23 regionalen Sektionen bietet der grösste Mobilitätsclub der Schweiz seinen rund 1,6 Millionen Mitgliedern eine breite Palette von Dienstleistungen rund um Mobilität, Gesundheit und Freizeitaktivitäten an.
Alle 70 Sekunden erfolgt eine Hilfeleistung. 200 Patrouilleure sind jährlich mit etwa 359'000 Einsätzen auf Schweizer Strassen unterwegs und ermöglichen in mehr als 80 % der Fälle eine sofortige Weiterfahrt. Die ETI-Zentrale organisiert jährlich etwa 57'000 Hilfeleistungen, darunter 3200 medizinische Abklärungen und über 1200 Repatriierungen. Die TCS Swiss Ambulance Rescue ist der grösste private Akteur für Rettungsdienst und Krankentransport in der Schweiz mit 50 Fahrzeugen, 17 Logistikbasen und über 35'000 Einsätzen pro Jahr. Die Rechtsschutz-Büros bearbeiten 42'000 Fälle und geben rund 10’000 Rechtsauskünfte. Seit 1908 setzt sich der TCS für die Verkehrssicherheit in der Schweiz ein, indem er Lehrmittel, Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen entwickelt, Mobilitätsinfrastrukturen testet und Behörden berät.
Der TCS verteilt jedes Jahr rund 110'000 Leuchtgürtel und 90'000 Leuchtwesten an Kinder, damit auch ihre Mobilität sicher ist. 42’000 Teilnehmende zur Aus- und Weiterbildung zählen die Fahrzentren in allen Kategorien von Fahrzeugen jährlich. Mit 33 Plätzen und rund 950'000 Logiernächten ist der TCS der grösste Campinganbieter der Schweiz. Die Mobilitätsakademie des TCS beforscht und gestaltet die Transformationen im Verkehr, wie die vertikale Mobilität der Drohnen oder die geteilte Mobilität, etwa mit den 400 elektrischen Lastenvelos «carvelo» und 40’000 Nutzenden. Der TCS ist Mitunterzeichner der Roadmap Elektromobilität 2025.
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