Am 21. Mai 2020 trat der neue Ministerialerlass, der den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse regelt, in Kraft.
Bisher wurde der Betrieb durch die sich ergänzenden Ministerialerlasse von 2003, 2013 und 2015 geregelt. Im neuen Ministerialerlass vom 21. Mai 2020 werden nun alle Regelungen in einem Dokument zusammengeführt. Dies dient der besseren Übersichtlichkeit.
Die geltenden Betriebseinschränkungen werden nicht geändert. Hingegen wurden einige Präzisierungen vorgenommen. So zählt für die Definition der Landung neu der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug auf der Piste aufsetzt. Ziel dieser Anpassung ist eine Vereinheitlichung der auf französischen Flughäfen geltenden Regelungen. Bei Starts ist nach wie vor der Zeitpunkt ausschlaggebend, zu dem das Flugzeug seine Parkposition verlässt.
Schliesslich wurden die Kompetenzen zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Frankreich angepasst. Ausnahmebewilligungen werden nur noch durch das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium erteilt.
Den Ministerialerlass können Sie auf der Internetseite des EuroAirport einsehen:
Kontakt:
Stefan WYER, Leiter Kommunikation & Public Affairs
+41 79 292 22 66
swyer@euroairport.com
Flughafen Basel-Mulhouse
Postfach | CH-4030 Basel
Aéroport Bâle-Mulhouse | BP 60120 | F-68304 Sain-Louis Cedex
EuroAirport: binationaler Flughafen mit trinationaler Aufgabe.
Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen nach internationalem Recht mit Sitz in Frankreich. Der Staatsvertrag aus dem Jahr 1949 garantiert einen in dieser durchgängigen Form in der Welt einzigartigen binationalen Status. Der Flughafen liegt gänzlich auf französischem Gebiet und umfasst einen schweizerischen Zollsektor, der über eine Zollstrasse mit Basel verbunden ist.
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