Nach der behördlich angeordneten Schliessung der Restaurationsbetriebe im März 2020
haben sich Gesellschaften wie "Basler Versicherung", "Esurance" und "Mobiliar" kooperativ
bereit erklärt, für den durch das Coronavirus verursachten Schaden aufzukommen. Auch die
"Helvetia" hat ihren Versicherten unterdessen ein substantielles Angebot unterbreitet.
Insbesondere die "AXA", "Generali" und "TSM" wollten sich aber bis vor kurzem ihrer
Leistungspflicht noch völlig entziehen. Auch der "Kassensturz" hat in seiner letzten Sendung
über dieses Thema berichtet.
Die Rechtsexperten gelangten im nun publizierten Gutachten zum
klaren Schluss, dass die Versicherungen sehr wohl für die verursachten Schäden aufkommen
müssen. Mittlerweile wurden intensive Verhandlungen mit mehreren Versicherungen
aufgenommen. Führen diese Verhandlungen nicht zu vernünftigen Lösungen, so wird es
zwangsläufig zu Prozessen kommen. Weiter würde evaluiert, welche branchenfreundlichen
Versicherungen den Mitgliedern zukünftig noch zu empfehlen wären.
Parallel wird in den
kommenden Tagen mit Spannung ein weiteres Gutachten zum selben Thema erwartet, welches
der Ombudsmann für Privatversicherungen in Auftrag gegeben hat. Auch dieses Gutachten
dürfte zum selben Schluss gelangen, wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war.
Für weitere Auskünfte:
GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer
Telefon 044
377 53 53,
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