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Empfehlungen für besonders gefährdete Personen bleiben bestehen - Fürstentum Liechtenstein

23.04.2020 | von Regierung des Fürstentums Liechtenstein


Regierung des Fürstentums Liechtenstein

23.04.2020, Vaduz (ots) - Die Regierung hat in der letzten Woche entschieden, dass ein erstes Bündel von Massnahmen, die als Reaktion auf das Coronavirus erlassen wurden, ab dem 27. April 2020 gelockert wird. Die Lockerungen bedeuten in keiner Weise, dass die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, gebannt ist. Da ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, kommt dem Schutz dieser Gruppe nach wie vor eine grosse Bedeutung zu. Eine konsequente Umsetzung der Hygienemassnahmen und eine Beschränkung der Sozialkontakte sind weiterhin geboten.

Bislang wurden insgesamt nach wie vor 81 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Sozialkontakte nach wie vor auf Minimum beschränken

Personen über 65 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen empfiehlt die Regierung nach wie vor generell zu Hause zu bleiben, ausser im Falle eines Arztbesuches. Bewegung an der frischen Luft, also beispielsweise ein Spaziergang, ist natürlich weiterhin möglich und auch ratsam. Dies soll aber alleine oder mit einer im gleichen Haushalt lebenden Person und mit genügendem Abstand zu anderen Menschen erfolgen. Menschenansammlungen sind zu meiden und der Mindestabstand von zwei Metern soll eingehalten werden.

Kontakt zu Enkelkindern

Die Regierung ist sich bewusst, dass die bestehenden Empfehlungen für besonders gefährdete Personen zunehmend zu einer grossen Belastung werden. Ihr tägliches Leben sowie die wichtigen Sozialkontakte sind stark eingeschränkt. Die konsequente Einhaltung der Empfehlungen ist aber nach wie vor wichtig. Es muss weiterhin sichergestellt sein, dass eine Tröpfcheninfektion ausgeschlossen werden kann. Bei Treffen mit anderen Menschen ist auf genügenden Abstand zu achten. Dies ist im Umgang mit kleinen Kindern sehr schwierig. Enkelkinder sollten daher auf Besuche bei ihren Grosseltern nach wie vor verzichten. Wenn von Besuchen nicht abgesehen wird, sollten diese mit genügend Abstand, also beispielsweise im Garten stattfinden. Hotlines zum Thema Coronavirus

Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus

Landesspital: Medizinische Notfälle

T +423 235 44 11 - ganze Woche; 24 Std.

Ärztenotruf: Medizinische Notfälle

T +423 230 30 30 - ganze Woche; 24 Std.

Hotline COVID-19-Tests

T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.

Amt für Gesundheit: Fragen rund um das neue Corona-Virus und gesundheitsbezogene Massnahmen der RegierungT +423 236 73 46 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Hotline Coronavirus: nicht medizinische FragenT+423 236 76 82 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Amt für Volkswirtschaft: Kurzarbeitsentschädigung, Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmen sowie BetriebskostenzuschussT +423 236 69 43 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Schulamt: Fragen rund um die Schul- und Kindergartenschliessung und den FernunterrichtT +423 236 70 40 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Kriseninterventionsteam KIT

T +423 230 05 06 - ganze Woche; 24 Std.

Corona-Hilfen der Gemeinden: Lebensmitteleinkauf und BotengängeT +423 340 11 11 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Was ist ein Verdachtsfall?

- Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit)und/oder- Fieber von mindestens 38°Cund/oder- plötzlicher Verlust von Geruchs- / Geschmackssinn

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Melden Sie sich bei der Hotline: +423 235 45 32.Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Manuel Frick, Generalsekretär

T +423 236 60 19



--- ENDE Pressemitteilung Empfehlungen für besonders gefährdete Personen bleiben bestehen - Fürstentum Liechtenstein ---

Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein:
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


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