Mit der Liquiditätshilfe in Form rückzahlbarer Darlehen versorgt der Bund die Unternehmen mit dringend benötigten Geldern, so dass die Löhne für die Mitarbeitenden bezahlt werden können und es zu keinen unverschuldeten Konkursen kommt. Swissmem begrüsst auch, dass der Bund einen Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsabgaben, verschiedenen Bundessteuern und Gebühren gewährt. Diese Massnahmen verhindern, dass die gesamte Wirtschaft durch die Corona-Epidemie lahmgelegt und nachhaltig geschädigt wird. Die umfassenden Massnahmen sind möglich dank der Schuldenbremse und der gesunden Bundesfinanzen.
Die Industrie kann weiterarbeiten
Der Bundesrat hat an der Medienkonferenz explizit bestätigt, dass die Industrie weiterarbeiten kann und soll. Das ist ein wichtiges Bekenntnis. Der Bundesrat verpflichtet dabei die Industrieunternehmen, die Schutz- und Hygienevorschriften des BAG konsequent umzusetzen. Auch diese Massnahme unterstützt Swissmem ausdrücklich. Dies im Wissen, dass alle uns bekannten Swissmem-Mitgliedfirmen die Vorgaben des BAGs bereits seit einiger Zeit umfassend und konsequent befolgen.
«Der Bundesrat hat die richtigen Massnahmen beschlossen. Sie bringen rasche, unbürokratische Hilfe» sagt Hans Hess, Präsident Swissmem. «Ich bin auch sehr froh, dass es nicht zu einer kompletten Ausgangssperre kommt und dass der Bundesrat klar zum Ausdruck gebracht hat, dass in der Industrie weitergearbeitet werden kann. Diese Aussage muss täglich und gerade gegenüber Kantonen wiederholt werden.»
Die Lage in den Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie ist angespannt. Sie präsentiert sich aber sehr unterschiedlich. Teils können die Betriebe unter Volllast produzieren, teils ist die Produktion bereits stark zurückgefahren worden. In den westlichen und südlichen Grenzregionen leiden viele Firmen darunter, dass die Grenzgänger nur noch beschränkt zur Arbeit erscheinen können. Hingegen sind die Einschränkungen in den Lieferketten bis anhin bei vielen Firmen noch gering. Wichtig ist nun auch die Solidarität unter den Firmen. Der aktuelle Druck darf nicht unüberlegt an die Lieferanten oder die Kunden weitergegeben werden.
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