Denn, in verschiedenen Bereichen sind die Marktzahlen für tiergerecht erzeugte Produkte rückläufig. Es braucht nun ein starkes Bekenntnis der Politik, dass Weidehaltung und Auslauf oberste Priorität haben, dass für den Ausbau der Tierwohlprogramme RAUS und BTS die heutigen 9.5% der Direktzahlungen nicht genügen und dass die Produzenten für ihre Tierwohlleistungen angemessen entschädigt werden müssen. Mit der AP22+ sollen ausserdem finanzielle Anreize für wegweisende Projekte (z.B. Zweinutzungsrassen bei Hühnern, muttergebundene Kälberaufzucht) geschaffen werden, hingegen soll eine einseitig auf Hochleistung ausgelegte Zucht nicht mehr von solchen Anreizen profitieren. Letztlich sollen zukünftig die Herdengrössen besser begrenzt werden und somit die Tierhaltung in einer bäuerlichen Landwirtschaft gestärkt werden, womit die Politik auch eine Antwort auf die Forderungen der Massentierhaltungsinitiative geben könnte.
Kontakt:
Dr. Stefan Flückiger
Geschäftsführer Agrarpolitik Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 621 29 84;
Medienstelle Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 357 32 04;
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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