Die Landesregierung nimmt somit die bestehenden STS-Forderungen auf und will die Kriterien für die tierfreundliche Haltung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung in der Verfassung verankern. Der STS hält an seiner Aussage fest, dass heute Verfassung und Tierschutzgesetzgebung keinen genügenden Schutz für Nutztiere garantieren. In der Botschaft zur Agrarpolitik 22+ erwartet der STS klare Signale zur Stärkung und Aufwertung der Tierwohlprogramme: Mittelfristig sollen alle Tiere Weide oder Auslauf haben. Es sollen auch maximale Herdengrössen definiert werden, die einer artgemässen Tierhaltung entsprechen. Damit der Schweizer Markt nicht mit Produkten aus tierquälerischer Massentierhaltung überschwemmt wird, haben die Importe der Schweizer Tierschutzgesetzgebung zu entsprechen. Es warten alle gespannt auf den Bericht des Bundesrates, wie die Deklarationspflicht der nicht Schweizer Standards entsprechenden Herstellungsmethoden verschärft werden soll.
Kontakt:
Dr. Stefan Flückiger
Geschäftsführer Agrarpolitik Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 621 29 84
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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