Eine Rechtsgrundlage, die den Schutz wildlebender Tiere im Titel trägt, gleichzeitig den Schutzstatus einer Anzahl Tierarten massiv herabsetzt und Tierquälerein legitimiert, widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken. Dass unter der verharmlosenden Bezeichnung «Regulation geschützter Arten» der Abschuss geschützter Tiere deutlich erleichtert werden soll, ist inakzeptabel. Im Rahmen der Unterschriftenübergabe bekräftigte der STS zudem seine Forderung nach einem Jagdgesetz, das als Zweck und Grundlage auch das Tierwohl einfordert. Dazu gehört sowohl ein landesweites Verbot der Baujagd wie auch die Beschränkung der Anzahl Treibjagden pro Jagdgebiet.
Der Schweizer Tierschutz STS wird in der Referendumsabstimmung mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für ein Jagd- und Schutzgesetz einstehen, das den Schutzgedanken nicht vollständig ausblendet.
Mehr Information:
Schweizer Tierschutz STS: «Ausrotten?», Referendum gegen das eidgenössische Jagdgesetz:
Kontakt:
Dr. sc. nat. Samuel Furrer
Geschäftsführer Fachbereich / Fachstelle Wildtiere Schweizer Tierschutz STS
Telefon 076 345 14 48
Medienstelle Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 357 32 04
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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