10.01.2020
| von Stiftung für Konsumentenschutz
Lesedauer: 3 Minuten
10.01.2020, Mehr Sport treiben - ein beliebter Neujahrsvorsatz: Nicht selten schliesst man dazu ein
Abonnement in einem Fitnessstudio ab. Dort lässt sich zu flexiblen Zeiten trainieren und man
kriegt häufig attraktive Beratungs- und Zusatzangebote in Aussicht gestellt. Doch viele Studios
nützen die guten Trainingsvorsätze ihrer Kundschaft aus und drücken ihren Abonnenten unfaire
und kundenunfreundliche Vertragsbedingungen auf. Diverse Fitnesscenter haben allerdings dank
der Intervention des Konsumentenschutzes ihre Vertragsbedingungen verbessert. Die vier
Fitnessstudio-Listen helfen Sport- und Fitnessbegeisterten bei der Wahl des Studios.
Der Konsumentenschutz hat Ende letzten Jahres sieben neue Studios kontaktiert und nach diversen Anpassungen in seine "Fitnessstudio-Listen" eingeteilt. Was für Sport- und Fitnessbegeisterte besonders erfreulich ist: Immer mehr Fitnessstudios weisen kundenfreundliche Vertragsbedingungen auf und werben beispielsweise damit, keine automatischen Vertragsverlängerungen zu verwenden.
Auch wenn kundenfreundliche Vertragsbedingungen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollten - es zeigt, dass die Hartnäckigkeit und der lange Atem des Konsumentenschutzes in dieser Branche zu erfreulichen Verbesserungen führt.
Aktualisierte Fitnessstudio-Listen
Der Konsumentenschutz bietet mit den Fitnessstudio-Listen bewährte Hilfestellung bei der Wahl ihres Anbieters. Diese vier Kriterien bilden die Basis für die Beurteilung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Studios:
Regelung der Vertragsverlängerung, Möglichkeit des Abo-Übertragung, vorzeitige Kündigung mit Preisrückerstattung und die Haftungsregelungen.
Weisse Liste
Die Studios auf der weissen Liste erfüllen hinsichtlich der geprüften Vertragsbedingungen die Kriterien vollständig. Sie beinhalten keine automatische Vertragsverlängerung, bieten die Möglichkeit der anteiligen Rückerstattung des Abopreises bei Krankheit, Unfall oder Wegzug und entsprechen der gesetzlichen Haftungsregelung.
Weiter bieten sie auch die Möglichkeit, das Abonnement auf eine Drittperson zu übertragen, wenn man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte bzw. muss.
Hellgraue Liste
Die hellgraue Liste erfasst Anbieter, welche an der automatischen Vertragsverlängerung festhalten: Diese Studios informieren aber immerhin bei Vertragsabschluss als auch eine angemessene Zeitspanne vor Ablauf der Kündigungsfrist transparent über die bevorstehende Vertragsverlängerung und die damit verbundenen Kündigungsmöglichkeiten.
Oder sie verwenden die Variante einer Mindestlaufzeit von einem Jahr mit nachfolgendem Kündigungsrecht alle zwei Monate. In den übrigen Bereichen genügen sie allen konsumentenfreundlichen Anforderungen.
Graue Liste
Die Studios auf der grauen Liste erfüllen diese Kriterien nur zum Teil.
Schwarze Liste
Die Studios auf der schwarzen Liste weisen in den geprüften Bereichen kundenunfreundliche Regelungen auf und genügen den Ansprüchen an einen fairen und konsumentenfreundlichen Anbieter nicht.
Wahl des richtigen Fitnessstudios
Auf diese Punkte sollte man bei Vertragsabschluss mit einem Fitnessstudio achten:
Automatische Vertragsverlängerung
Möglichkeit, den Vertrag auf eine Drittperson zu übertragen
Kündigung aus wichtigem Grund/Frühzeitige Vertragsauflösung mit pro-rata-Rückerstattung
Haftungsregelung
Medienkontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Geschäftsleiterin, Sara Stalder
031 370 24 20
info@konsumentenschutz.ch
--- ENDE Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Fit und fair: Schwitzen dank Sport, nicht wegen unfairen Vertragsbedingungen ---
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