Gegenüber 1990 konnte der Treibhausgasausstoss im Gebäudebereich um 28% gesenkt werden - dies bei einem Zuwachs von 33% der Wohnbauten im selben Zeitraum. Somit ist der Gebäudebereich gemäss geltendem CO2-Gesetz auf Zielkurs und hat seine Aufgaben erfüllt. Dennoch hat die ständerätliche Kommission für Umwelt und Energie sich an ihrer Sitzung vom 16. August 2019 für die vom Bundesrat im CO2-Gesetz vorgeschlagenen Zwischenziele 2026/27 im Gebäudebereich ausgesprochen.
Einen Schritt weiter als der Bundesrat geht die Kommission in Art. 9 des neuen CO2-Gesetzes mit der Forderung nach Ausstossgrenzwerten von nur 12 kgCO2/m2 ab dem Jahr 2029. Die zusätzlich rasche Absenkung im Fünfjahresschritt um jeweils 5 kgCO2/m2 widerspiegelt in keiner Weise die langen Erneuerungszyklen wie sie im Gebäudebereich üblich sind. Ab 2029 müssten demnach sämtliche Gebäude bei einem Heizungsersatz auf erneuerbare Energie umgestellt werden oder dahingehend erneuert werden, dass sie die Energieeffizienzklasse B erreichen. Bereits fünf Jahre später würde die Effizienzklasse A gefordert und fossile Heizungen ab 2039 ganz verboten.
Dies dürfte dazu führen, dass vermehrt Wärmepumpen in schlecht gedämmte Gebäude eingebaut werden, was wiederum den Strombedarf im Winter signifikant ansteigen lässt. Dieser Bedarf wird mit CO2 belastetem Strom aus dem Ausland gedeckt werden müssen. Der bisher eingeschlagene Weg von Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energie wird zu Ungunsten der Effizienzmassnahmen verlassen. Der HEV Schweiz erinnert daran, dass die Gesetzgebungshoheit im Energiebereich bei den Kantonen liegt. Folgerichtig müssen die Kantone auch die Umsetzung definieren können. Mittels den aktuellen Vorlagen wird das, von den Energiedirektoren anvisierte Ziel einer Absenkung der CO2-Emmissionen im Gebäudebereich um 85% bis 2050, erreicht werden können.
Der bisher eingeschlagene Pfad der Kantone ist umsetzungstechnisch wie auch aus finanzieller Sicht für Mieter und Eigentümer tragbar. Der HEV Schweiz fordert, dass dieser Weg entsprechend weiterverfolgt wird.
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