santésuisse: Ein Entscheid für die Prämienzahler und gegen Telefonterror |
21.06.2019
| von santésuisse
21.06.2019, santésuisse ist erfreut über den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen.
santésuisse begrüsst den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit ebnet die kleine Kammer politisch legitimierten und von den Krankenversicherern getragenen Lösungen den Weg - zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
Eine Begrenzung der Provisionen im Zusatzversicherungsbereich ist dringend nötig. Nur so lässt sich eine allfällige Umgehung der Obergrenze in der obligatorischen Grundversicherung verhindern.
Eine Deckelung der Provision alleine in der Grundversicherung vermag den inakzeptablen Zustand der unerwünschten Telefonanrufe durch Vermittler, die zum grossen Teil aus dem Ausland agieren, nicht zu korrigieren.
Die Politik trägt mit diesem Entscheid dazu bei, dass künftig die unseriösen von den seriösen Anbietern besser unterschieden werden können.
Medienkontakt:
Matthias Müller
Telefon: 032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch
--- ENDE Pressemitteilung santésuisse: Ein Entscheid für die Prämienzahler und gegen Telefonterror ---
Über santésuisse:
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Quellen:
Weitere Informationen und Links:
Erfasst auf
Krankenversicherung.ch
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