Stiftung für Konsumentenschutz: Mit Strafanzeigen gegen unlautere Geschäftemacher

13.02.2019 | von Stiftung für Konsumentenschutz

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


13.02.2019, Der Konsumentenschutz wird vermehrt Strafanzeige einreichen gegen Personen und Unternehmen, die unlautere Geschäftspraktiken betreiben: Unerwünschte Werbeanrufe, die nicht selten in einem ungewollten Vertragsabschluss enden oder undurchsichtige Anbieter im Internet, die sich zu spät als Fakeshops entpuppen und ohne Gegenleistung zu Geld kommen. Solchen unlauteren Methoden muss der Riegel geschoben werden.


Dafür ist der Konsumentenschutz auf detaillierte Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Auf unkomplizierte Weise können daher derartige dreiste Sachverhalte neu über ein Onlineformular direkt dem Konsumentenschutz gemeldet werden.

Unlautere Geschäftsmethoden sind weitverbreitet
Seit Jahren stehen die Konsumenten immer mehr Anbietern gegenüber, die unlautere Geschäftsmethoden betreiben. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Konsumentinnen und Konsumenten hinters Licht zu führen:

Nichtexistierende Internetshops (Fake-Shops) sind täuschend echt aufgebaut. Sie geben aber keine Rückschlüsse darauf, wer dahintersteckt, es besteht keine Kontaktmöglichkeit und es wird lediglich Kauf gegen Vorauszahlung angeboten. Viele Konsumenten schöpfen keinen Verdacht und lassen sich hinters Licht führen - und verlieren das bereits einbezahlte Geld unwiderruflich.

Unerwünschten Werbeanrufe sind ein Hauptärgernis, das belegt auch die im Dezember veröffentlichte Ärgerliste: Obwohl ein Stern im Telefonbuch darauf hinweist, dass keine derartigen Anrufe gewünscht sind, werden Konsumentinnen und Konsumenten praktisch zu jeder Tageszeit belästigt. Per Briefpost oder Email werden grosse Geldgewinne angekündigt. Dafür müsse man lediglich an einer Verkaufsveranstaltung teilnehme oder eine bestimmte Summe als Sicherheitsleistung einzahlen. Preise sind unklar, unvollständig oder falsch angegeben - das wird aber erst nach Abschluss des Online- Bestellvorgangs oder nach Bezahlung an der Kasse klar.

Viele Konsumentinnen und Konsumenten, die Opfer einer solchen Betrügerei geworden sind, wissen sich nicht zu helfen, oder der Schaden ist zu gering, als dass man sich wehren würde. Zudem wird es im digitalen Umfeld für Betrüger leichter, die eigene Identität zu verbergen – die Fälle häufen sich und die Täter werden immer dreister und professioneller.

Gemeinsam gegen Betrüger vorgehen
Ab einer gewissen Anzahl gleichlautender Meldungen werden in Absprache mit den Partnerorganisationen FRC (Fédération romande des consommateurs) und ACSI (Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana) sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco Strafanzeigen eingereicht.

Die Zusammenarbeit mit dem Seco hat sich während den letzten Jahren bewährt und soll weitergeführt werden. Der Konsumentenschutz hofft auf möglichst rege Nutzung des neuen Onlineformulars, damit möglichst viele unlautere Akteure ins Visier genommen werden können.



Medienkontakt:
Cécile Thomi
Tel: 031 370 24 29
c.thomi@konsumentenschutz.ch

--- ENDE Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Mit Strafanzeigen gegen unlautere Geschäftemacher ---

Über Stiftung für Konsumentenschutz:

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


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