Raiffeisen anerkennt FINMA-Verfügung und hat Verbesserungsmassnahmen eingeleitet

15.06.2018 | von Raiffeisen Schweiz

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


15.06.2018, Nach achtmonatiger Untersuchung hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ihr Enforcement- Verfahren gegen Raiffeisen abgeschlossen und Massnahmen angeordnet, von denen viele bereits in der Umsetzung sind.


In der Medienmitteilung zum Abschluss des Verfahrens hält die FINMA fest, dass Raiffeisen schwerwiegende Mängel in der Corporate Governance hatte und Interessenkonflikte ungenügend gehandhabt hat. Basierend auf ihrem Abschlussbericht hat die FINMA deshalb ein Massnahmenpaket definiert, um den ordnungsgemässen Zustand wieder herzustellen.

Bereits vor zwei Jahren hat Raiffeisen Schweiz eine Reihe von Massnahmen zur Corporate Governance eingeleitet. Dazu gehörten die seit 2016 konsequent verfolgte Entflechtungsstrategie und damit verbunden eine wesentliche Reduktion der Interessenkonflikte. In den letzten Monaten hat Raiffeisen Schweiz ihre Anstrengungen, die Unternehmensführung zu verbessern, nochmals verstärkt, indem sie eine unabhängige Untersuchung zu allen relevanten Beteiligungen der Ära Vincenz in Auftrag gegeben hat.

Im Einklang mit der FINMA hat Raiffeisen Schweiz den Erneuerungsprozess im Verwaltungsrat angestossen mit dem Ziel, das oberste Gremium fachlich zu verstärken. Die Auflagen der FINMA bezüglich Kompetenzen in den Bereichen Risiko und Compliance sowie Erfahrung im Bankwesen sind im Suchprozess nach künftigen Verwaltungsratsmitgliedern enthalten. Der Gesamterneuerungsprozess startete 2017 und konnte mit den bereits erfolgten oder angekündigten Rücktritten von fünf Verwaltungsratsmitgliedern und der traktandierten Zuwahl von zwei neuen Mitgliedern auf die Delegiertenversammlung vom 16. Juni hin einen grossen Schritt vorwärtsgetrieben werden.

Weiter verpflichtet die FINMA Raiffeisen Schweiz dazu, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vertieft, aber ergebnisoffen zu prüfen. Der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz wird im Rahmen der laufenden Strukturdiskussion die Überprüfung ihrer Gesellschaftsform vornehmen. Prof. Dr. Pascal Gantenbein, Vizepräsident des Verwaltungsrats von Raiffeisen Schweiz äussert sich wie folgt zu den Auflagen der FINMA: «Der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz steht in der Verantwortung, den vor zwei Jahren eingeleiteten Weg der Erneuerung konsequent zu Ende zu gehen, um jederzeit eine einwandfreie Corporate Governance sicherzustellen. Wir werden dafür sorgen, dass solche Versäumnisse nicht noch einmal passieren.»

Die FINMA würdigt die schon getroffenen Massnahmen positiv.


Medienkontakt:
071 225 84 84

--- ENDE Pressemitteilung Raiffeisen anerkennt FINMA-Verfügung und hat Verbesserungsmassnahmen eingeleitet ---

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