Bundesamt für Verkehr: Befristete Betriebsbewilligung für neue Doppelstockzüge von Bombardier

01.12.2017 | von Bundesamt für Verkehr BAV


Bundesamt für Verkehr BAV

01.12.2017, Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat für die Twindexx-Züge von Bombardier eine erste, bis 30. November 2018 befristete Betriebsbewilligung für den kommerziellen Einsatz erteilt. Nach einem Software-Update und der Behebung kleinerer Mängel liegen alle nötigen Nachweise für einen sicheren Betrieb der Züge vor.

Die Herstellerfirma Bombardier hat den Sicherheitsnachweis für den von der SBB bestellten Doppelstocktriebzug Twindexx erbracht. Sämtliche dafür erforderlichen Dokumente liegen vor. Ein für die Zulassung notwendiges Update der Fahrzeugsoftware erfolgte Mitte November 2017. Das BAV hat die eingereichten Nachweise und die mit dem Update ausgerüsteten Fahrzeuge geprüft. Diese weisen keine zulassungsrelevanten Mängel mehr auf. Das BAV hat den Fahrzeugen daher am 30. November 2017 eine erste, befristete Betriebsbewilligung für den kommerziellen Einsatz erteilt. Diese ist vorerst auf ein Jahr befristet, da heute noch nicht alle geplanten Funktionalitäten der Fahrzeuge betriebsbereit sind. Sobald dies der Fall ist, werden die Züge im Hinblick auf eine unbefristete Betriebsbewilligung erneut überprüft.

Mit der Bewilligung werden die Sicherheit der Fahrzeuge und die Konformität mit den geltenden Vorschriften beurteilt. Die Beurteilung der betrieblichen Zuverlässigkeit und von Komfortfragen sowie die Festlegung des Zeitplans für die Inbetriebnahme liegen in der Verantwortung der SBB. Mit der Betriebsbewilligung können alle Twindexx-Triebzüge, die auf dem gleichen technischen Stand wie die drei vom BAV geprüften Züge sind, von den SBB grundsätzlich im Passagierverkehr eingesetzt werden. Die Twindexx-Flotte umfasst insgesamt 62 Triebzüge.


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--- ENDE Pressemitteilung Bundesamt für Verkehr: Befristete Betriebsbewilligung für neue Doppelstockzüge von Bombardier ---

Über Bundesamt für Verkehr BAV:
Das Bundesamt für Verkehr ist eines von sieben Ämtern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Organisation des Amtes orientiert sich an den zentralen Aufgaben: Das BAV ist in die Abteilungen Politik, Infrastruktur, Finanzierung, Sicherheit sowie Betriebswirtschaft und Organisation gegliedert. Zudem verfügt sie über eine Sektion Revision, welche direkt dem Direktor unterstellt ist.

Die Direktion des BAV setzt sich zusammen aus dem Direktor, den Chefinnen und Chefs der fünf Abteilungen sowie dem Leiter der Sektion Kommunikation.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) setzt sich dafür ein, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr in der Schweiz nachhaltig betrieben werden und sich laufend an die sich verändernden Bedürfnisse und Entwicklungen anpassen.

Die vier Hauptaufgaben des Amtes sind:

Politik: politische Entscheide von Bundesrat, Parlament und Stimmvolk vorbereiten und umsetzen.

Sicherheit: einen hohen, aber dennoch finanzierbaren Sicherheitsstandard für die Bahnen, Busse, Schiffe und Seilbahnen gewährleisten Finanzierung: mit effizientem Mitteleinsatz qualitativ hochstehende Verkehrsangebote ermöglichen

Infrastruktur: sicherstellen, dass die nötigen Infrastrukturen rechtzeitig und vorschriftskonform erstellt werden

Aufgrund ihrer Lage im Herzen Europas und wegen der immer stärkeren internationalen Verflechtungen kann die Schweiz diese Aufgaben nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und der Europäischen Union erfolgreich erfüllen. Das BAV steht in regelmässigem Kontakt mit den Partnern im In- und Ausland.

Quelle: BAV


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