Stiftung für Konsumentenschutz: Aufruf an Billag: Rückerstattung für alle

02.02.2017 | von Stiftung für Konsumentenschutz

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


02.02.2017, Heute wird bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht das Bundesamt für Kommunikation und die Billag dazu verpflichtet, einem Kläger die jahrelang zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer zurückzuerstatten. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) veröffentlicht einen Aufruf an die Billag, dieses Urteil bei allen Gebührenzahlenden umzusetzen.


Über Jahre verrechnete die Billag in ihren Gebührenrechnungen Mehrwertsteuern– zu Unrecht, wie das Bundesgericht 2015 bestätigte. Die zu viel bezahlten Beträge wollte die Billag den Gebührenzahlern aber nicht automatisch zurückzahlen. Auch die SKS klagte die Rückerstattung deshalb ein. Heute wird bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht das Bundesamt für Kommunikation und die Billag dazu verpflichtet, einem anderen Kläger die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten. Auch die Urteile für die Verfahren der SKS werden demnächst erwartet. In diesen Urteilen wird zudem geklärt werden müssen, wie lange die Verjährungsfrist dauert.

Damit wird klar: die Rückerstattung der zu viel bezahlten Billag-Mehrwertsteuer ist geschuldet!

Die SKS und ihre Allianz-Partner (FRC und ACSI) setzen jetzt alles daran, dass diese Urteile für alle gelten. Daher fordert die SKS in einem öffentlichen Aufruf die Billag dazu auf, allen Gebührenzahlern die geschuldete Mehrwertsteuer ohne Weiteres zurückzuzahlen. Der Aufruf kann von den Gebührenpflichtigen mitunterzeichnet werden: https://www.konsumentenschutz.ch/themen/radio- fernsehen/aufruf-an-billag-rueckzahlung-der-mehrwertsteuer/

Für den Fall, dass die Billag nicht einrenkt, wird die SKS wiederum gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen.


Medienkontakt:
Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS, Tel. 078 710 27 13
Alex von Hettlingen, Leiter Kommunikation, Tel: 031 370 24 27

--- ENDE Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Aufruf an Billag: Rückerstattung für alle ---

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