Zürcher Kantonalbank einigt sich mit Justizbehörden in Deutschland

28.12.2016 | von Zürcher Kantonalbank

Uhr Lesedauer: 1 Minute


28.12.2016, Die Zürcher Kantonalbank erzielt mit den Justizbehörden in Köln eine einvernehmliche Einigung und leistet eine einmalige Zahlung von 5.7 Mio. Euro in Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten deutscher Kunden. Der Entscheid hat Rechtskraft für alle Bundesländer Deutschlands. Die Einigung umfasst auch die betroffenen Mitarbeitenden der Bank.


Die bereits im Jahr 2009 ergriffene Neuausrichtung des internationalen Private Banking mit einer konsequenten Umsetzung der Weissgeldstrategie der Bank war eine wichtige Voraussetzung zur einvernehmlichen Einigung mit den deutschen Justizbehörden.


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Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.



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