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SBB: Western Union: Geldüberweisungen per Smartphone.

19.08.2016 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

19.08.2016, Neu können die Kundinnen und Kunden in der Schweiz dank der innovativen Smartphone App von Western Union unabhängig der Schalteröffnungszeiten Geld versenden.

Die Geldüberweisung mit Western Union ist bei den Kundinnen und Kunden sehr beliebt. Unter dem Namen WU@SBB ist der Geldtransfer neu auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten möglich. Damit schafft Western Union einen echten Kunden- mehrwert. Western Union übernimmt die Transaktionsvorbereitung, die SBB ist für den Abschluss der Transaktion zuständig, deshalb der Name WU@SBB.

Nach dem Download der App und der einmaligen Registrierung an einem Schalter der SBB zur Plausibilitätsprüfung gemäss Geldwäschereigesetz (GWG) ist der Kun-de für die Transaktion berechtigt. Nach dieser eingehenden Prüfung wird der Kunde für die Überweisung via Smartphone und SBB Billettautomat berechtigt. Der Kunde erhält auf dem Smartphone einen QR-Code. Diesen scannt er an einem der über 1000 mit Scanner ausgerüsteten SBB Billettautomaten und bezahlt die Transaktion in bar oder mit einer Debitkarte.

Die Überweisungen mit WU@SBB wurden mit den definierten Vorgaben und Limiten sowohl von der Selbstregulierungsorganisation (SRO) als auch von der Finanzauf- sichtsbehörde (FINMA) gutgeheissen und unterliegen den Vorgaben des GWG.


Medienkontakt:
SBB AG
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Hilfikerstrasse 1
3000 Bern 65
press@sbb.ch

--- ENDE Pressemitteilung SBB: Western Union: Geldüberweisungen per Smartphone. ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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