Verwaltungsrat SBB: Monika Ribar als neue Präsidentin der SBB vorgeschlagen

28.01.2016 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


28.01.2016, Der Verwaltungsrat der SBB schlägt der Generalversammlung vom 15. Juni 2016 Monika Ribar zur Wahl als neue Verwaltungsratspräsidentin vor. Heute hat der Bundesrat diesen Vorschlag gutgeheissen. Monika Ribar, heute Vizepräsidentin des Verwaltungsrats, wird auf Ulrich Gygi folgen, der als Präsident des Verwaltungsrats altershalber zurücktritt.


Der Bundesrat hat den Vorschlag des SBB Verwaltungsrats gutgeheissen, wonach die heutige Vizepräsidentin Monika Ribar die Nachfolge von Ulrich Gygi als Verwaltungsratspräsidentin der SBB übernehmen soll. Die offizielle Wahl erfolgt am 15. Juni 2016 an der SBB Generalversammlung; diese ist gemäss SBB Gesetz zuständig für die Wahl des SBB Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats. Das Präsidium des SBB Verwaltungsrats beansprucht 60 Prozent der Arbeitszeit.

Monika Ribar ist seit Mai 2014 Vizepräsidentin des SBB Verwaltungsrats. Von 2006 bis 2013 war sie CEO bei der Panalpina World Transport; insgesamt war sie während 23 Jahren in verschiedenen Führungsfunktionen von Panalpina tätig, unter anderem als Chief Financial Officer. Monika Ribar ist Mitglied des Verwaltungsrats der Lufthansa AG, des Bauzulieferers SIKA AG, des Energiezulieferers Rexel SA und des Dienstleistungsunternehmens Chain IQ AG.

Dr. Ulrich Gygi, seit Anfang 2009 Präsident der SBB, tritt auf die ordentliche Generalversammlung zurück. Er war zuvor von 1989 bis 2000 Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung und von 2000 bis 2009 Konzernleiter der Schweizerischen Post. Die SBB dankt dem scheidenden Präsidenten bereits heute für sein langjähriges, erfolgreiches Wirken.


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--- ENDE Pressemitteilung Verwaltungsrat SBB: Monika Ribar als neue Präsidentin der SBB vorgeschlagen ---

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Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.



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