Bundesamt für Gesundheit BAG: Prämienverbilligung der Krankenversicherung entlastet die Bevölkerung immer weniger |
15.01.2016
| von Bundesamt für Gesundheit BAG
15.01.2016, Die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherungsprämien hat sich für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhöht. Dies zeigt das neueste Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit zur Prämienverbilli- gung. Für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen betrug die finanzielle Belastung - gemessen am verfügbaren Einkommen - im Jahr 2014 durchschnittlich zwölf Prozent; 2010 waren es noch zehn Prozent. Insgesamt erhielten 2014 rund 2,2 Millionen Versicherte eine Prämienverbilligung; dies entspricht einer Bezügerquote von 27 Prozent.
Weniger Versicherte erhalten eine Prämienverbilligung
Im Jahr 2014 haben rund 2,2 Millionen Versicherte in der Schweiz eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die OKP erhalten. Dies entspricht einer Bezügerquote von 27 Prozent. Im Vergleich zum letzten Monitoring zur sozialpolitischen Wirksamkeit der IPV im Jahr 2010 haben damit sowohl die Anzahl der Bezüger (2010: 2,3 Millionen Versicherte) wie auch der prozentuale Anteil (2010: 30 Prozent) abgenommen. Nach wie vor erhalten vor allem Kinder, junge Erwachsene und betagte Menschen eine IPV.
Wie das Monitoring zeigt, handhaben die Kantone die IPV nach wie vor sehr unterschiedlich; dies betrifft sowohl die Höhe der Beiträge der einzelnen Kantone wie auch die durchschnittlichen Verbilligung pro Bezüger. Generell leisten die Kantone der lateinischen Schweiz wie auch Kantone mit einem höheren Prämienniveau einen grösseren Beitrag pro Einwohner an die IPV. Dennoch bleibt die finanzielle Belastung in Kantonen mit einem hohen Prämienniveau gross; gemessen am verfügbaren Einkommen ist sie für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen im Kanton Bern mit 17 Prozent am höchsten; am tiefsten ist sie mit 7 Prozent im Kanton Zug. Grosse Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der ausbezahlten IPV-Beträge: Sie lagen 2014 pro Bezüger zwischen 1‘127 Franken (Kanton Appenzell-Innerhoden) und 3‘109 Franken (Kanton Basel-Stadt) pro Jahr.
Individuelle Prämienverbilligung und Monitoring
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wurde 1996 gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes KVG eingeführt und soll Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell entlasten. Die IPV wird vom Bund und den Kantonen ausgerichtet.
Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (2008) beträgt der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung fix 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und wird anhand ihrer Wohnbevölkerung an die Kantone aufgeteilt. Die Kantone ergänzen diesen Bundesbeitrag durch eigene Mittel und sind dafür verantwortlich, dass die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung erhalten. In der Ausgestaltung der IPV sind sie frei. Das Bundesamt für Gesundheit führt alle drei bis vier Jahre ein Monitoring zur sozialpoliti-schen Wirksamkeit der Prämienverbilligung durch. Dabei werden die Prämienverbilligung und die verbleibende Prämienbelastung für insgesamt sieben Modellhaushalte analysiert, welche wichtige Zielgruppen der Prämienverbilligung repräsentieren. Dazu gehören beispielsweise alleinstehende Rentnerinnen, Paare mit zwei Kindern, Alleinerziehende mit zwei Kindern, oder auch junge Erwerbstätige.
Seit der Kanton Bern das System der Auszahlung der Prämienverbilligung geändert hat, sind die Zahlen seit 2012 nicht mehr vollständig mit den Vorjahren vergleichbar.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Kommunikation
Tel. 031 322 95 05
media@bag.admin.ch
--- ENDE Pressemitteilung Bundesamt für Gesundheit BAG: Prämienverbilligung der Krankenversicherung entlastet die Bevölkerung immer weniger ---
Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.
Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.
Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.
L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.
The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.
Weitere Informationen und Links:
Erfasst auf
Krankenversicherung.ch
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.