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BAG: Die masernfreie Schweiz ist näher gerückt

07.01.2016 | von Bundesamt für Gesundheit BAG


Bundesamt für Gesundheit BAG

07.01.2016, Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Masernelimination 2011–2015 ist abgeschlossen. Mit zahlreichen Massnahmen und Aktionen ist die Bevölkerung motiviert worden, ihren Impfstatus zu überprüfen und Impfungen nachzuholen. Als Folge sind heute mehr Menschen gegen Masern geimpft als zu Beginn der Strategie. Damit die Schweiz und Europa jedoch masernfrei werden und auch bleiben, braucht es national und international weitere Anstrengungen.

Eine masernfreie Schweiz bis Ende 2015: Das war das Ziel der Maserneliminations-strategie, welche der Bundesrat im Einklang mit der WHO im November 2011 verabschiedet hat. Die Strategie konnte in Partnerschaft mit den Kantonen und Fachorganisationen umgesetzt werden. Zu den Massnahmen und Aktivitäten der vergangenen Jahre zählten die Befreiung der Impfung von der Krankenkassen-Franchise (bis Ende 2015), landesweit einheitliche Richtlinien und Empfehlungen zur Bekämpfung der Krankheit und von Masernausbrüchen sowie Elternbriefe für Schulen. Darüber hinaus gab es Schreiben an Unternehmen und Verwaltungen, um deren Mitarbeitende für einen Risiko-Check bzw. die Impfung zu sensibilisieren, Standaktionen, die Überprüfung von Impfausweisen, verschiedenste Impfangebote, landesweite Informationskampagnen sowie einen Online-Wettbewerb. Grosses Engagement zeigte auch das unabhängige „Komitee für eine Schweiz ohne Masern“ mit bekannten Persönlichkeiten aus Politik, Sport und Gesundheit. Den Schlusspunkt setzte am 6. November 2015 der nationale Stopp-Masern-Tag.

Die Schweiz ist auf gutem Weg, masernfrei zu werden, das zeigt sich an der steigenden Durchimpfung. Gemäss den Daten aus acht Kantonen für 2014 haben zum Beispiel mittlerweile im Schnitt 93 Prozent der zweijährigen Kinder eine erste und 87 Prozent auch die zweite Masernimpfung erhalten. Besonders markant fiel der Anstieg bei den 16-Jährigen aus: Waren im Zeitraum 2008 bis 2010 schweizweit erst 85 Prozent mit zwei Dosen geimpft, ergab die Stichprobe im 2014 einen Wert von 93 Prozent, was auf zahlreiche Nachimpfungen hinweist. Im Weiteren sind die Unterschiede zwischen den Kantonen deutlich geringer geworden. Der Kanton Appenzell Innerrhoden etwa verzeichnete 2008 bei der zweiten Impfung von Zweijährigen erst einen Wert von 50 Prozent, der nun bis 2014 auf 85 Prozent gestiegen ist. Die Auswertung der Strategie wird gegen Ende 2016 vorliegen und eine Analyse der Massnahmen und des weiteren Vorgehens erlauben.

Damit die Schweiz als masernfrei gilt, müssen 95 Prozent der Bevölkerung gegen die Krankheit immun sein. Immun ist, wer mit zwei Dosen geimpft wurde oder die Krankheit durchgemacht hat. Es gilt jedoch nicht nur, die Impflücken bei der erwachsenen Bevölkerung zu schliessen, sondern auch dafür zu sorgen, dass möglichst alle Kinder vor ihrem zweiten Geburtstag mit zwei Dosen geimpft sind.

Der Impfschutz dient nicht nur den geimpften Personen, sondern auch jenen, die sich selber nicht impfen lassen können. Denn sowohl bei Erwachsenen wie bei Kindern kann eine Masernerkrankung unter Umständen schwere Komplikationen verursachen, etwa Lungen-, Ohren- und in seltenen Fällen Hirnentzündung. Sie hat überdies vereinzelt schwerwiegende Spätfolgen. Daher setzt der Bund seine Anstrengungen im Kampf gegen die Krankheit fort. In erster Linie sind dabei die Kinderärztinnen und -ärzte gefordert, um die Eltern von Neugeborenen ab der ersten Konsultation für das Thema Impfen zu sensibilisieren. Dabei empfiehlt es sich, gleich ein elektronisches Impfbüchlein zu eröffnen. So erhalten die Eltern eine Benachrichtigung, wenn die zweite Impfung ansteht. Weiter sind Schulen und Krippen aufgefordert, die Eltern über die Krankheit, die Wichtigkeit der Impfung sowie mögliche Konsequenzen des Nichtimpfens zu informieren.


Medienkontakt:
BAG Medienstelle Telefon 058 462 95 05 media@bag.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung BAG: Die masernfreie Schweiz ist näher gerückt ---

Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.


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