Baumeister und Gewerkschaften haben sich geeinigt

10.12.2015 | von Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)


Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)

10.12.2015, Der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich auf einen Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe von Anfang 2016 bis Ende 2018 geeinigt. Er enthält wenig Anpassungen. Zudem wird die Rente mit 60 ohne Leistungsabbau gesichert. Das Verhandlungsergebnis wird nun den Entscheidgremien vorgelegt.

Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich am Dienstag in Olten auf einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe geeinigt; er tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis Ende 2018. Neu enthält der LMV ein Verbot von Lohnauszahlungen in bar. Damit unterstreichen die Sozialpartner ihren Willen, die Kontrollen zu verbessern. Die bisherigen Leistungen des LMV bleiben erhalten.

Zur Sicherung der bisherigen Rente ab 60 einigten sich die Sozialpartner darauf, ab 1. Juli 2016 die Beitragszahlungen in die Stiftung für den frühzeitigen Altersrücktritt (FAR) um zwei Prozentpunkte zu erhöhen. Davon übernehmen die Arbeitgeber 1,5 Prozent und die aktiven Arbeitnehmer 0,5 Prozent. Im Gegenzug bleiben die Löhne 2016 unverändert. Bei den Lohnrunden 2017 und 2018 werden die arbeitgeberseitigen FAR-Beitragserhöhungen angerechnet, pro Jahr aber mit maximal 0,5 Prozent. Ab 2017 wird zudem die Mittagsessensentschädigung von 15 auf 16 Franken erhöht.

Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, bis Mitte 2017 über alle offenen Punkte zu verhandeln. Die Vertragsparteien können den Vertrag dann ausserordentlich auf den 30. September 2017 kündigen, falls sie vom Verhandlungsergebnis nicht befriedigt sind.

Das Ergebnis der Verhandlungen wird nun den jeweiligen Entscheidgremien vorgelegt. Die Berufskonferenzen der Unia und Syna entscheiden am kommenden Samstag, der Schweizerische Baumeisterverband wird am 13. Januar 2016 eine ausserordentliche Delegiertenversammlung durchführen.

Sowohl der Schweizerische Baumeisterverband wie auch die Gewerkschaften Unia und Syna sind von ihren ursprünglichen Forderungen abgerückt, um dieses Verhandlungsergebnis zu ermöglichen. Die Verhandlungsdelegationen sind überzeugt, dass das Resultat für alle Beteiligten akzeptabel ist und empfehlen es ihren Entscheidgremien zu Annahme.


Medienkontakt:
Gian-Luca Lardi
Zentralpräsident SBV
079 226 19 64
gllardi@baumeister.ch

--- ENDE Pressemitteilung Baumeister und Gewerkschaften haben sich geeinigt ---

Über Schweizerischer Baumeisterverband (SBV):
Der Schweizerische Baumeisterverband SBV besteht seit 1897. Er ist die gesamtschweizerische Berufs-, Wirtschafts- und Arbeitgeberorganisation der Unternehmungen des Hoch- und Tiefbaus sowie verwandter Zweige des Bauhauptgewerbes.

Der SBV vertritt zusammen mit seinen Sektionen, Fachverbänden und -gruppen die überbetrieblichen Interessen seiner Mitglieder im Staat, in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit und engagiert sich namentlich in den Bereichen Arbeitgeberpolitik, Wirtschaftspolitik und Berufsbildungspolitik.


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