UBS AG kündigt definitive Bedingungen der Bar- oder Titeldividende an

26.05.2015 | von UBS Switzerland AG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


26.05.2015, An der Generalversammlung vom 7. Mai 2015 genehmigten die Aktionäre der UBS AG die Ausschüttung einer Bar- oder Titeldividende ("Wahldividende"). Dementsprechend konnte jeder Aktionär der UBS AG zwischen dem 8. Mai 2015 und dem 21. Mai 2015 wählen, pro Aktie entweder CHF 0.50 in bar oder neue Aktien zu erhalten, deren Anzahl so zu bestimmen ist, dass sie im Wesentlichen CHF 0.50 entspricht.


Der definitive Konversionsfaktor ist 40,81 (Anzahl bestehender Aktien, welche für einen Aktionär der UBS AG erforderlich ist, um eine neue Aktie der UBS AG zu erhalten). Er basiert auf dem Referenzpreis von CHF 20.40, welcher dem heutigen eintägigen VWAP (volumengewichteter Durchschnittspreis) der Aktie der UBS Group AG an der SIX Swiss Exchange, wie von Bloomberg publiziert, entspricht. Falls bei der Wahl der Titeldividende kein dem Konversionsfaktor entsprechendes Vielfaches der Aktien gehalten wird, wird abgerundet. Aktionäre, die von diesem Abrunden betroffen sind, werden entsprechend in bar entschädigt. Aktionäre der UBS AG, von denen keine gültige Wahl vorgenommen wurde, werden CHF 0.50 pro Aktie in bar erhalten. Die in bar entrichtete Dividende wird aus der Kapitaleinlagereserve bezahlt.

UBS Group AG wählte, Aktien für 560 999 997 bestehende, von ihr gehaltene UBS-AG-Aktien (nach Abrunden) sowie den übrigen Teil in bar zu erhalten. Sie wird somit 13 746 698 neue Aktien erhalten. Die übrigen Aktionäre der UBS AG wählten, neue Aktien für 4 115 873 bestehende Aktien (nach Abrunden) zu erhalten. Im Ergebnis werden gesamthaft 13 847 553 neue Aktien der UBS AG aus bedingtem Kapital gemäss Art. 4a Abs. 3 der Statuten der UBS AG ausgegeben. Diese neuen Aktien, zusammen mit einer Bardividende von insgesamt CHF 1 639 722 522, werden den Aktionären der UBS AG am oder um den 27. Mai 2015 geliefert. Weitere Informationen zur Wahldividende enthält die Aktionärsbroschüre (www.ubs.com/COTD-info).

Wie am 10. März 2015 angekündigt, hat UBS Group AG ein Verfahren gemäss Art. 33 des Schweizer Börsengesetzes (das "BEHG-Verfahren") eingeleitet, um 100% des Eigentums an der UBS AG zu erhalten. Das Ziel der Wahldividende war, in vernünftiger Weise sicherzustellen, dass UBS Group AG unabhängig von der Berechnungsweise mindestens 98% des eingetragenen Aktienkapitals der UBS AG hält. Diese 98% sind notwendig, um das BEHG-Verfahren erfolgreich abzuschliessen, gemäss dem die UBS-AG-Aktien der übrigen Minderheitsaktionäre automatisch gegen Aktien der UBS Group AG ausgetauscht werden. Nach Erhalt der neuen UBS-AG-Aktien wird UBS Group AG (direkt oder indirekt durch UBS AG) mehr als 98% des zurzeit im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals der UBS AG halten. UBS erwartet, das BEHG- Verfahren in der zweiten Jahreshälfte 2015 erfolgreich zu Ende zu führen und die Aktien der UBS AG von der SIX Swiss Exchange zu dekotieren. Nach Abschluss des BEHG-Verfahrens wird UBS Group AG 100% an der UBS AG halten. Nach Vollendung des Erwerbs sämtlicher UBS-AG-Aktien beabsichtigt UBS Group AG eine einmalige zusätzliche Kapitalrückzahlung von CHF 0.25 pro Aktie an ihre Aktionäre auszuschütten, wie von der ordentlichen Generalversammlung der UBS Group AG vom 7. Mai 2015 genehmigt (unter Vorbehalt der von ihr beschlossenen Bedingungen). Das Record-Date und das Zahlungsdatum der einmaligen zusätzlichen Kapitalrückzahlung werden vom Verwaltungsrat der UBS Group AG festgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt angekündigt.


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