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Schweizerische Bundesbehörden: Hörgeräte Gute Versorgungsqualität, noch wenig Wirkung auf Konkurrenz und Preise

01.04.2014 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

01.04.2014, Die Pauschalvergütung für Hörgeräte hat die Qualität der Versorgung nicht verschlechtert. Das zeigt eine erste Evaluation des Vergütungssystems, das IV und AHV seit Juli 2011 anwenden. Die Pauschalvergütung hat hingegen noch kaum eine preiswirksame Konkurrenz unter den Hörgeräteverkäufern bewirkt. Die Hörbehinderten verzichten zu einem grossen Teil auf Angebotsvergleiche, womit sich die Verkaufspreise nur unwesentlich verändert haben und die Versicherten deutlich mehr als früher aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Anbieter ihrerseits erschweren häufig den Preisvergleich mit Angeboten, deren Preiszusammensetzung nicht transparent ist. Daher sollen die Versicherten erneut über ihre Wahlmöglichkeiten informiert werden.

Die Invalidenversicherung IV und die AHV leisten finanzielle Beiträge an die Versorgung ihrer Versicherten mit Hörgeräten. Aufgrund der hohen Preise und Margen der Anbieter und der mangelnden Konkurrenz auf dem Markt kündigten die Sozialversicherungen den früheren Tarifvertrag und führten auf Juli 2011 ein Pauschalvergütungssystem ein. Die Versicherten erhalten einen Pauschalbetrag für den Kauf eines Hörgeräts ihrer Wahl beim Anbieter ihrer Wahl. Da sie bei teuren Geräten einen erheblichen Teil des Preises selber bezahlen müssen, wird erwartet, dass die Hörbehinderten als Konsument/innen Preis- und Angebotsvergleiche anstellen und somit die Konkurrenz unter den Akustikern beleben.

Versorgungsqualität: Tragerate, Zufriedenheit und Integration unverändert gut

Das Bundesamt für Sozialversicherungen wollte die Qualität der Versorgung mit Hörgeräten im neuen System möglichst rasch wissenschaftlich untersuchen lassen. Die nun vorliegende Evaluation vergleicht den Zustand vor und nach dem Systemwechsel. Sie kommt zum Schluss, dass die Qualität der Versorgung mit Hörgeräten gleich gut geblieben ist: Sie hat keine Unterschiede in Bezug auf die Tragerate, die Zufriedenheit und die soziale oder berufliche Integration der Versicherten festgestellt. Die Geräte werden weiterhin von kompetenten Fachleuten angepasst und verkauft. In dieser Hinsicht funktioniert das Pauschalvergütungssystem also sehr gut.

Hörbehinderte sorgen kaum für Konkurrenz – ungenügende Preistransparenz

Allerdings lassen die erwartete Belebung der Konkurrenz und Auswirkung auf die Preise noch auf sich warten. Eine Evaluation der Preissituation läuft derzeit, ihre Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang 2015 vorliegen und publiziert. Bereits kann aber festgestellt werden, dass zwar mehr günstige einfache Geräte auf den Markt gekommen sind, dass sich die Endverkaufspreise im Laden aber nur unwesentlich verändert haben. Nach wie vor kauft ein erheblicher Teil der Versicherten Geräte der höchsten technischen, teuersten Kategorie.

Die Hörbehinderten verhalten sich nur wenig kostenbewusst. Der Anteil Käufer/innen, die Konkurrenzofferten einholten, ist zurückgegangen, ebenso der Anteil jener, die mehrere Hörgeräte vergleichend zur Probe trugen.

Weil die Preise kaum gesunken sind, die Vergütung von IV und AHV jedoch tiefer ist als vorher, bezahlen die Versicherten nun deutlich höhere Kosten aus der eigenen Tasche. Zum einen scheint ihre Bereitschaft gross zu sein, für ein Hörgerät viel zu bezahlen. Zum anderen dürfte ein Informationsdefizit dazu führen, dass die Versicherten zu wenig nach günstigeren Geräten fragen und solche testen. Die Akustiker ihrerseits bieten meistens Pakete inklusive Dienstleistungen an, deren Preiszusammensetzung unbekannt ist.

So können die Hörbehinderten nur schwer Preis-Leistungs-Vergleiche anstellen. Ferner kennen mehr als ein Drittel der Befragten die Organisationen nicht, bei denen sie sich auf Kosten der Versicherung hätten beraten lassen können.

Gezielte Information über vorteilhaftes Konsumverhalten

Die voraussichtlich Anfang 2015 vorliegende Preisevaluation könnte Hinweise darauf geben, ob sich nach längerer Beobachtungsdauer ein erhöhtes Preisbewusstsein erkennen lässt. Die Sozialversicherungen können weder direkt auf die Preise der Verkäufer einwirken noch den Hörbehinderten ein für sie vorteilhaftes Konsumverhalten vorschreiben. Sie können aber ihre Versicherten noch besser aufklären. Ab Sommer werden die IV-Stellen darum allen, die sich für die Vergütung eines neuen Hörgeräts anmelden, eine schriftliche Information über ihre Wahlmöglichkeiten abgeben.


Medienkontakt:
Schweizerische Bundesbehörden Schweizerische Bundeskanzlei Bundeshaus West 3003 Bern BE Tel: 031 322 65 11

--- ENDE Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Hörgeräte Gute Versorgungsqualität, noch wenig Wirkung auf Konkurrenz und Preise ---

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