Schweizerische Bundesbehörden: Überträger der goldgelben Vergilbung mitten im Walliser Weinbaugebiet |
17.02.2014
| von Schweizerische Bundesbehörden
17.02.2014, Agroscope-Forschende und kantonale Experten führten 2013 im Wallis eine Überwachungskampagne durch. Das Ziel: Im Walliser Weinbaugebiet nach der Zikade Scaphoideus titanus fahnden. Das Insekt überträgt nämlich die goldgelbe Vergilbung der Rebe. Und die Fachleute wurden fündig: Erstmals konnte man diese Zikade dort nachweisen.
Überwachungskampagnen
Bereits 2012 hat Agroscope eine nationale Überwachungskampagne koordiniert, bei der man vereinzelt die Präsenz des Insekts in der Genfersee-Region sowie im Waadtländer und Walliser Chablais festgestellt hat. Abgesehen vom Tessin und vom Kanton Genf waren aber alle Schweizer Weinbauregionen frei von dieser Zikade. 2013 wurden die Kontrollen auf die Romandie beschränkt und betrafen Weinberge in Zonen, die im Prinzip nicht von S. titanus befallen sind, jedoch in der Nähe der Region liegen, die vom Insekt besiedelt sind. Von Mitte Juli bis Anfang September 2013 hat man insgesamt 57 Parzellen in 40 Gemeinden kontrolliert.
In der Genfersee-Region wurde die Zikade in den Gemeinden Mont-sur-Rolle und Aubonne neu entdeckt. Zum ersten Mal wurden auch im Mittelwallis bei Fully, Sion und Sierre einige Individuen beobachtet. Diese neuen Daten bestätigen die langsame Ausbreitung des Insekts in der Romandie, wo es in 17 Jahren von Genf bis ins Wallis vorgedrungen ist.
Wachsamkeit ist angebracht
Die goldgelbe Vergilbung wird als Quarantänekrankheit eingestuft. Wenn sie zusammen mit der Zikade im Weinberg auftritt, ist eine Behandlung mit Insektiziden auf regionaler, wenn nicht sogar kantonaler Ebene zwingend erforderlich. Bei fehlender GGV ist das Insekt für die Rebe harmlos. Lediglich für Rebschulen in Regionen, in denen die Präsenz des Überträgers festgestellt wird, ist eine Insektizidbehandlung obligatorisch.
Mit Ausnahme des Tessins und des Misoxtals (GR) besitzt die Schweiz im europäischen Pflanzenschutzkontext den Status einer Schutzzone bezüglich GGV. Dies bedeutet, dass Reben-Setzlinge und -Vermehrungsgut in diese Zone nur mit einem speziellen Pflanzenpass mit dem Kürzel ZP-d4 eingeführt werden dürfen. Es ist äusserst wichtig, dass Rebbauern der betroffenen Regionen sämtliche verdächtigen GGV-Herde sofort den zuständigen Stellen melden.
Medienkontakt:
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