Schweizerische Bundesbehörden: Strafverfolgung des Bundes: Verbesserte Zusammenarbeit

07.02.2014 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

07.02.2014, Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft wird weiter gestärkt. Die beiden Behörden schliessen dazu eine Vereinbarung ab und setzen dabei Empfehlungen um, die eine Arbeitsgruppe erarbeitet und in einem Bericht festgehalten hat.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) haben das Bundesamt für Polizei (fedpol) und die Bundesanwaltschaft (BA) damit beauftragt, eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit abzuschliessen. Mit dieser Vereinbarung werden Empfehlungen umgesetzt, die eine Arbeitsgruppe unter Leitung des früheren Generalstaatsanwaltes des Kantons Neuenburg, Pierre Cornu, erarbeitet hat. Gesetzesänderungen sind dazu nicht nötig.

Zuteilung von Polizeiressourcen
Die Empfehlungen betreffen namentlich die Zuteilung von Personalressourcen beim Einsatz der Bundeskriminalpolizei (BKP), die zu fedpol gehört. Hintergrund ist die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011, mit der die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft für das Vorverfahren und auch für die Phase der polizeilichen Ermittlungen gestärkt wurde. Als Gerichtspolizei handelt die Bundeskriminalpolizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft. Zudem unterstützt sie aber in ihrer Eigenschaft als kriminalpolizeiliche Zentralstelle auch kantonale und ausländische Strafverfolgungsbehörden und betreibt polizeiliche Früherkennung.

Um die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei zu optimieren, haben das EJPD und die AB-BA im März 2013 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Pierre Cornu eingesetzt. Die Arbeitsgruppe, die aus je drei Vertretern von fedpol/Bundeskriminalpolizei und Bundesanwaltschaft besteht, hat sich auf einen Katalog von Empfehlungen geeinigt, die Pierre Cornu in einem detaillierten Bericht aufführt. Unter anderem soll die Zuteilung von Personalressourcen transparenter werden. Zu den Massnahmen zählt auch, dass die Bundesanwaltschaft und fedpol/Bundeskriminalpolizei ihre inhaltlichen Schwerpunkte in der Strafverfolgung bzw. in der polizeilichen Früherkennung optimal aufeinander abstimmen.

Begleitung und Evaluierung durch externe Fachperson
Pierre Cornu wird die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalpolizei und Bundesanwaltschaft weiterhin begleiten und periodisch evaluieren. Seinen Bericht haben das EJPD und die AB-BA Ende Januar genehmigt. Die Arbeitsgruppe trifft sich bereits kommende Woche zu einer nächsten Sitzung.


Medienkontakt:
Pierre Cornu Leiter der Arbeitsgruppe Telefon: 079 321 41 26 E-Mail: pierre.cornu@cies.ch

--- ENDE Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Strafverfolgung des Bundes: Verbesserte Zusammenarbeit ---

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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