Schweizerische Nationalbank stuft die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant ein

12.11.2013 | von Zürcher Kantonalbank

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


12.11.2013, Mit Verfügung vom 1. November 2013 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Systemrelevanz der Zürcher Kantonalbank festgestellt. Ausschlaggebend für diese Einstufung ist die bedeutende Rolle der Bank im inländischen Einlagen- und Kreditgeschäft. Diese Rolle ergibt sich aus den grossen Marktanteilen der Zürcher Kantonalbank im Kanton Zürich.


Die Zürcher Kantonalbank muss als systemrelevante Bank strengere Anforderungen betreffend Eigenmittel und Liquiditätspuffer erfüllen. Sie geht davon aus, die zukünftigen Mindestanforderungen bereits heute zu erreichen. Zudem wird die Erstellung eines Notfallplans zur Sicherstellung systemrelevanter Funktionen gefordert.

Am 1. März 2012 ist die Änderung des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG) zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor in Kraft getreten. Diese Anpassung des Gesetzes hat zur Folge, dass Banken, welche insbesondere wegen ihrer Bedeutung im inländischen Einlagen- und Kreditgeschäft als systemrelevant eingestuft werden, zum Schutze der Schweizer Volkswirtschaft Vorkehrungen treffen müssen. Dadurch soll die Fortführung systemrelevanter Funktionen im Krisenfall ohne staatliche Beihilfe des Bundes gewährleistet werden. Die Festlegung der Systemrelevanz eines Finanzinstituts ist Sache der SNB. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist zuständig für die Überwachung der Umsetzung des Notfallplans.

Unverzichtbare Funktionen für die Volkswirtschaft
Gemäss SNB stellt die Zürcher Kantonalbank für die Schweizerische Volkswirtschaft unverzichtbare Leistungen zur Verfügung, welche die Kunden kurzfristig nicht bei einer anderen Bank beziehen können. Die SNB stuft die Zürcher Kantonalbank deshalb als systemrelevant ein.

Ausschlaggebend für die Bestimmung der Systemrelevanz ist die bedeutende Rolle der Zürcher Kantonalbank im inländischen Einlagen- und Kreditgeschäft. Gesamtschweizerisch weist die Zürcher Kantonalbank im systemrelevanten Einlagen- und Kreditgeschäft Marktanteile von 6 bis 8 Prozent auf und zählt damit zu den bedeutendsten Banken der Schweiz. Im Kanton Zürich liegen die Marktanteile im Einlagen- (35 bis 40 Prozent) und Kreditgeschäft (30 bis 35 Prozent) deutlich höher, was in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung des Kantons für die Systemrelevanz der Bank ebenfalls wichtig ist. Durch diese geografische Konzentration verstärkt sich die Systemrelevanz. Bei der Zürcher Kantonalbank sind 98 Prozent der Kreditnehmer bzw. des Kreditvolumens des Realsektors dem Inland zuzurechnen. Zum Realsektor zählen Unternehmen und Privathaushalte. Der Zahlungsverkehr ermöglicht den Kunden den Zugriff auf ihre Einlagen und Kredite und gehört daher ebenfalls zu den systemrelevanten Funktionen der Zürcher Kantonalbank.

Neue Anforderungen und Notfallplan
Durch die Qualifizierung der Systemrelevanz der Zürcher Kantonalbank steigen die Anforderungen an die Eigenmittel und die Liquidität. Die entsprechenden neuen Vorschriften wird die FINMA nach dem Grad der Systemrelevanz festlegen. Die Eigenmittelzielgrösse liegt aktuell bei 13,6 Prozent und erhöht sich per 2016 voraussichtlich nur moderat. Da die Zürcher Kantonalbank per 30.06.2013 eine Eigenmittelquote (Tier-1-Ratio) von 14,9 Prozent erzielt hat, gehen wir davon aus, die zukünftigen Vorgaben bereits heute zu erfül-len.

Im Bereich der Liquidität erwartet die Zürcher Kantonalbank eine markante Verschärfung der Vorgaben. Die Zürcher Kantonalbank befindet sich auch hier in einer komfortablen Lage, erfüllt sie doch die zukünftigen Bestimmungen von Basel III, welche bis ins 2018 eingeführt werden, schon heute. Aufgrund des verstärkten Aufbaus der Liquidität in den letzten Jahren müssen also voraussichtlich keine Anpassungen vorgenommen werden.

Schliesslich hat die Zürcher Kantonalbank einen Notfallplan zu erstellen, der die Vorkehrungen für die Weiterführung systemrelevanter Funktionen nachweist. Für die Überwachung des Notfallplans ist die FINMA zuständig. Inhalt und Zeitrahmen sind noch offen.

Zusätzlicher Schutz
Die Qualifizierung der Systemrelevanz der Zürcher Kantonalbank hat auf die Staatsgarantie der Bank keine Auswirkungen. Die Gesetzgebung zur Stärkung der Finanzstabilität gilt wie die allgemeinen bankenrechtlichen Vorschriften unabhängig von einer Staatsgarantie. Das Ziel der besonderen Vorschriften für systemrelevante Banken ist die Erhöhung der Stabilität. Sie verbessern den Schutz der Gläubiger und der Steuerzahler und erhöhen die Sicherheit der Bank.


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