Licht-Obligatorium ab 2014: TCS testet Tagfahrleuchten zum Nachrüsten

10.10.2013 | von Touring-Club der Schweiz TCS

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


10.10.2013, Ab dem 1. Januar 2014 ist es in der Schweiz obligatorisch, auch am Tag mit Licht zu fahren. Dazu braucht es entweder das Abblendlicht oder das etwas sparsamere Tagfahrlicht. Fahrzeuge ohne standardmässiges Tagfahrlicht können von technisch versierten Personen nachträglich damit ausgerüstet werden. Der TCS hat acht solcher Beleuchtungssysteme getestet und grosse Unterschiede festgestellt.


Bisher wurde Fahren mit Licht am Tag vom Bund nur empfohlen, ab 2014 wird es im Rahmen der Massnahmen des zweiten Via Sicura-Pakets obligatorisch. Licht am Tag ist ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Denn auch am Tag kann es vorkommen, dass entgegenkommende Fahrzeuge schlecht oder spät erkannt werden. Weil dies immer wieder zu schweren Unfällen führt, kann mit Licht am Tag insbesondere an Einmündungen und Kreuzungen das Unfallrisiko verringert werden.

Nur neuere Fahrzeuge haben ein standardmässiges Tagfahrlicht
Gemäss europäischen Vorschriften müssen sämtliche seit Februar 2011 homologierten Neuwagen standardmässig mit Tagfahrlichtern ausgestattet werden, die sich beim Anlassen automatisch einschalten. Bei älteren Fahrzeugen können die herkömmlichen Abblendlichter als Tagfahrlicht genutzt werden, und zwar indem man sie automatisch mit dem Motor koppelt (mit oder ohne Unterstützung eines Garagisten) oder einfach jeweils manuell einschaltet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, solche Fahrzeuge nachträglich noch mit automatisch einschaltenden Tagfahrleuchten auszustatten. Dies kann insofern interessant sein, weil der Einsatz von Tagfahrleuchten die Abblendleuchten schont und diese grundsätzlich auch etwas sparsamer sind: Die oft verwendeten LED-Lämpchen leuchten schwächer als das Abblendlicht und es werden weder die Rücklichter noch die Armaturenbrettbeleuchtung eingeschaltet. Der TCS hat acht solcher After-Sales-Beleuchtungssysteme getestet und doch einige Unterschiede festgestellt.

Acht After-Sales-Tagfahrleuchten im TCS-Test
Getestet wurden acht LED-Tagfahrlichter zum nachträglichen Einbau. Die Testprodukte sind jeweils zur Hälfte Premium- und Standardprodukte und kosten zwischen 90 und 400 Franken. Alle Produkte verfügen über die vorgeschriebene Mindestlichtstärke von 400 cd, sind in der Schweiz zugelassen und weisen das entsprechende Zulassungszeichen «ECE-R87» auf. Der Einbau erfordert keinen Eintrag im Fahrzeugausweis. Fünf der Testprodukte können auch als Positionslichter (Standlicht) verwendet werden. Bewertet wurden die Kriterien Ausstattung, Betriebsanleitung und Einbau. Mit der Bewertung «sehr empfehlenswert» gehen die beiden Produkte OSRAM Light@day und Phillips DayLight 4 LEDs als Testsieger hervor. Beide verfügen über eine hohe Verarbeitungsqualität, eine komplette Ausstattung und eine verständliche Betriebsanleitung mit nützlichen Hinweisen. Preislich liegen sie zudem mit 220 bzw. 160 Franken im Mittelfeld. Das teuerste Produkt, HELLA LEDayFlex 5 LEDs für 400 Franken, wurde mit «empfehlenswert» benotet. Es ist sehr gut verarbeitet und bietet viele Montage-Möglichkeiten, sollte allerdings von einem Fachmann verbaut werden und bietet viele Zusatzkomponenten nur gegen einen Aufpreis an. Die Produkte Devil Eyes LED Tagfahrlicht und AEG LED Tagfahrlicht LS18 sind ebenfalls «empfehlenswert». Beide wurden aufgrund der billig verarbeiteten Anschlüsse abgewertet, das Produkt von AEG verfügt zudem über keine Sicherung. Als lediglich «bedingt empfehlenswert» wurden die Produkte Unitec LED- Tagfahrlicht, Dino LED-Tagfahrlicht und Alpin DEF-Tagfahrlicht eingestuft. Sie alle wurden aufgrund der billig verarbeiteten Anschlüsse und der schwachen Befestigung abgewertet und verfügen über keine Sicherung. Beim Produkt vom Alpin wurde zudem keine Bedienungsanleitung mitgeführt, sondern nur ein Schaltplan.

Es sind also nicht nur beim Preis, sondern auch bei Qualität grosse Unterschiede festzustellen. Weder das teuerste noch die günstigsten Produkte vermochten zu überzeugen, deshalb sagt der Preis wenig über die tatsächliche Qualität des Produkts aus.

Empfehlungen und Hinweise des TCS
Um eine Busse zu vermeiden, empfiehlt der TCS bei Fahrzeugen, die nicht bereits standardmässig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sind, die Abblendleuchten oder allfällige After-Sales-Tagfahrleuchten direkt mit dem Motor zu koppeln. So werden diese bei der Zündung automatisch eingeschaltet und gehen nicht vergessen. Bei der nachträglichen Installation von Tagfahrleuchten sind die Vorschriften bezüglich Positionierung und Masse einzuhalten. Wird eine solche Tagfahrleuchte zudem auch als Positionslicht verwendet, ist das serienmässige Positionslicht dauerhaft stillzulegen. Technisch versierte Personen können den Einbau solcher Tagfahrlichter selber vornehmen. Laien rät der TCS dazu, einen Fachmann aufzusuchen. Es gilt weiter zu beachten, dass das Fahren mit «Positionslichtern» (Standlicht) grundsätzlich nicht ausreicht und dass das Fahren mit Nebelscheinwerfern ohne Nebel verboten ist. Tagfahrleuchten sind bei Dunkelheit oder in Tunnels ebenfalls nicht ausreichend, bei solchen Situationen müssen zwingend die Abblendleuchten hinzugeschaltet werden. Zudem ist in vielen Ländern (z.B. Norwegen, Dänemark, Slowenien, etc.) auch am Tag das Abblendlicht obligatorisch. In diesen Ländern reichen Tagfahrleuchten also nicht aus.


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--- ENDE Pressemitteilung Licht-Obligatorium ab 2014: TCS testet Tagfahrleuchten zum Nachrüsten ---

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