Neuer Chief Risk Officer der Zürcher Kantonalbank

21.12.2012 | von Zürcher Kantonalbank


Zürcher Kantonalbank

21.12.2012, Die Zürcher Kantonalbank hat Roger Müller, Jahrgang 1962, per 1. Januar 2014 zum Leiter der Geschäftseinheit Risk und Mitglied der Generaldirektion ernannt. Er tritt damit die Nachfolge von Bruno Meier an, der der Geschäftseinheit Risk seit dem 1. April 2008 vorsteht und sich Ende 2013 aus dem Berufsleben zurückzieht.

Der neue Leiter der Geschäftseinheit Risk der Zürcher Kantonalbank heisst Roger Müller. Der gebürtige Zürcher ist seit dem 1. April 2008 Leiter des Credit Office und Stellvertreter des Chief Risk Officer.

Roger Müller steht seit 1978 in den Diensten der Zürcher Kantonalbank. Der Sportbegeisterte hat in seiner bisherigen Karriere bei der Zürcher Kantonalbank verschiedenste Funktionen, schwergewichtig im kommerziellen Kreditgeschäft sowie im Firmenkundengeschäft ausgeübt. Im April 2008 erfolgte der Wechsel in die neue Geschäftseinheit Risk, in der er für das Credit Office verantwortlich zeichnet. Roger Müller hat in seiner Laufbahn verschiedene Ausbildungen durchlaufen und zuletzt am INSEAD, Fontainebleau/Singapur ein International Executive Programme absolviert.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und profunden Kenntnisse des Bankgeschäfts verfügt Roger Müller als neuer Leiter der Geschäftseinheit Risk bei der Zürcher Kantonalbank über ideale Voraussetzungen.


Medienkontakt:
Zürcher Kantonalbank Urs Ackermann Pressesprecher Leiter der Pressestelle Tel. 044 292 29 79 Fax 044 292 38 23

--- ENDE Pressemitteilung Neuer Chief Risk Officer der Zürcher Kantonalbank ---

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


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