Swico schweizerische Wirtschaftsverbund: Zur geplanten kleinen Revision des Energiegesetzes

02.11.2012 | von Swico

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


02.11.2012, Die nationalrätliche Energiekommission hat für einmal nicht auf den Bundesrat gewartet, sondern gleich selbst ein Gesetz geschrieben bzw. eine Anpassung vorgeschlagen. Die stetige Erhöhung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) schränkt die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Betriebe ein und vergrault sie ins Ausland mitsamt den daran hängenden Arbeitsplätzen und Steuerzahlungen.


Das Gesetzesvorhaben will hier Gegensteuer geben, was aus Sicht des Wirtschaftsverband der Informatik Anbieter Swico grundsätzlich richtig ist. Im Detail sind allerdings einzelne Punkte nochmals anzuschauen. Über ein Dutzend Swico Mitglieder betreiben Rechenzentren und vermarkten die entsprechenden Dienstleistungen in der Schweiz sowie im Ausland. Diese Anlagen werden in aller Regel in der Schweiz betrieben, wobei die Stromkosten typischerweise 15 bis 20 Prozent des Gesamtaufwandes ausmachen. Rechenzentren stehen im internationalen Wettbewerb und sind als Grossverbraucher von dieser Vorlage unmittelbar betroffen.

Problematische KEV
Der Swico steht der Institution der KEV grundsätzlich kritisch gegenüber:

Sie führt zu einem Windhundrennen, bei dem unausgereifte und weniger effiziente, aber verfügbare Technologien forciert werden.

Sie schafft für die einzelnen Elektrizitätsanbieter kaum Anreize, ihren Strom-Mix zu optimieren.

Produzenten erhalten eine „Sorglosvariante inkl. Versicherung“ (Zitat von EW Urseren auf Suisse Eole) zulasten der Allgemeinheit.

Bindung der öffentlichen Hand für Jahrzehnte, welche Anpassungen (z.B. bei Aufkommen neuer Technologien) erschwert.

Hoher administrativer Aufwand.

Aus all diesen Gründen ist ein Ausbau der KEV selbst aus Sicht des Swico grundsätzlich nicht erwünscht. Eine marktnähere Förderung der Erneuerbaren Energien zum Beispiel durch ein Quotenmodell wäre daher eher wünschbar. Daher lehnt der Swico eine Erhöhung der KEV und die damit einhergehende verstärkte Fehlallokation von öffentlichen Mitteln ab.

Aktuell steht jedoch ein solcher Systemwechsel (leider) nicht zur Diskussion, weshalb sich der Swico trotz dieser Vorbehalte zur Vorlage äussert. Er fordert jedoch, dass die via KEV verwalteten Mittel insgesamt nicht weiter erhöht werden.

Klares Ja zur Entlastung der Energieintensiven
Die Erhöhung der KEV für nicht energieintensive Unternehmen und Haushalte von 1.0 Rp./kWh auf 1.5 Rp./kWh liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Insoweit sie der Kompensation der durch die Entlastung der stromintensiven Betriebe dient, kann einer Erhöhung trotz der grundsätzlichen Bedenken zur Institution KEV zugestimmt werden, solange keine generelle Erhöhung der Gesamtmittel bewirkt wird.

Die vorgeschlagene Entlastung ist tatsächlich eine wichtige Massnahme, um energieintensiven Betrieben von einem Standortnachteil zu entlasten. Die Entlastung schafft bessere Voraussetzungen im Konkurrenzkampf mit ausländischen Anbietern sowohl in der Schweiz als auch auf ausländischen Märkten.Swico beurteilt allerdings die vorgeschlagene Umsetzung mit den Zielvereinbarungen als aufwändig und daher als wenig effizient. Dies liegt allerdings in der Konstruktion der CO2-Gesetzgebung begründet. Es ist jedoch zumindest zu fordern, dass so viel wie möglich über die Energieagentur der Wirtschaft EnAW abgewickelt wird, mit welcher der grösste Teil der in Frage kommenden Betriebe bereits zusammen arbeitet. So kann immerhin der Zusatzaufwand begrenzt werden. Offen ist aus Sicht Swico auch, in welchem Verhältnis diese Zielvereinbarungen zu den wettbewerblichen Ausschreibungen des BFE stehen und ob hier (insbesondere vom Zeitablauf her) Doppelspurigkeiten entstehen könnten.

Prüfenswerte Motion zum Umbau der KEV
Den Vorschlag, bei Kleinanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW auf das System der Investitionshilfen zu wechseln, hält Swico für prüfenswert. Er hat den Vorteil, die finanzielle Transparenz zu erhöhen, in dem das Geld dann ausbezahlt wird, wenn der Unterstützungsbeschluss getroffen wird, und somit nicht noch Jahrzehnte lang „nachhallt“ und die Handlungsfreiheit künftiger Policy makers einschränkt.

Damit ein positiver Effekt entsteht, muss gerade bei kleinen Anlagen sichergestellt werden, dass der administrative Aufwand durch pauschalisierte Ansätze und einfache Abläufe (z.B. Webportal) in Grenzen gehalten wird.

Ja zur einer moderaten KEV für die Industrie
Den Vorschlag, den Zuschlag für industrielle Endverbraucher auf höchstens 0.45 Rp./kWh zu begrenzen, hält Swico ebenfalls für prüfenswert, da er gegenüber ausländischen Unternehmen weniger ungleich lange Spiesse bewirkt. Ein positiver Nebenaspekt wäre dabei, dass die entsprechenden Einnahmenausfälle wohl auf den Haushaltkonsumenten (und zumeist auch Stimmbürger) überwälzt würden, womit mehr Kostenwahrheit bezüglich Förderung der Erneuerbaren Energien bewirkt würde: Heute bezahlt der Haushaltkonsument in allen Produkten auf mehreren Ebenen KEV, ohne sich dessen bewusst zu sein.


Medienkontakt: Jean-Marc Hensch Geschäftsführer Swico E-Mail: hensch@swico.ch Tel: +41 79 509 75 62

--- ENDE Pressemitteilung Swico schweizerische Wirtschaftsverbund: Zur geplanten kleinen Revision des Energiegesetzes ---

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