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Mehr Sicherheit bei Nahrungsmittelallergenen im Offenverkauf

08.03.2006 | von Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz


Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz

08.03.2006, Restaurants sowie Betriebe, die Lebensmittel im Offenverkauf anbieten, unterstehen – wie Anbieter vorverpackter Produkte - seit Mai 2004 einer strengen Deklarationspflicht im Zusammenhang mit stark allergenen Nahrungsmitteln.

Ein praxisorientierter Ratgeber bietet nun Unterstützung bei der oft schwierigen Umsetzung dieser Vorschrift. Sie bringt den 300'000 von Nahrungsmittelallergien Betroffenen in der Schweiz mehr Sicherheit.

Menschen mit einer Nahrungsmittelallergie pflegen in der Regel einen sehr bewussten Umgang mit ihrer Krankheit. Bereits kleinste Mengen bestimmter Lebensmittel können bei ihnen belasten-de Symptome auslösen, im Extremfall zu lebensbedrohlichen Reaktionen führen. Bis heute gibt es dagegen nur ein Mittel: striktes Auslassen der «verbotenen» Lebensmittel. Betroffene sind deshalb auf eine zuverlässige Deklaration der Zutaten und Inhaltsstoffe nicht nur bei vorverpack-ten Produkten angewiesen. Sie müssen auch Klarheit haben, was ihnen in welcher Zusammen-setzung im Restaurant oder in der Kantine aufgetischt wird; oder auf was sie beim offen verkauf-ten Angebot zu verzichten haben.

Die Lebensmittelgesetzgebung trägt diesem Umstand Rechnung und nimmt seit 2004 auch das Gastgewerbe und Betriebe mit Lebensmitteln im Offenverkauf wie Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien in die Deklarationspflicht. Verlangt wird, dass auf Anfrage umfassend und zumindest mündlich Auskunft über Zutaten und Vermischungen gegeben werden kann. Die Umsetzung der Deklarationspflicht aber stellt Betriebsverantwortliche häufig vor einige Probleme. Die Mitarbeiten-den in den Betrieben sind kaum vertraut mit der Problematik. Nahrungsmittelallergien werden in der Aus- und Weiterbildung noch wenig thematisiert. Fehlende Verantwortlichkeiten und ungenü-gende Informationsflüsse behindern nicht selten einen optimalen Umgang mit der Problematik. Für das Gastgewerbe kommt erschwerend hinzu, dass häufig mit verschiedenen Zulieferanten und mit Convenience-Produkten gearbeitet wird.

Die Kantonschemiker haben die schwierige Situation früh erkannt. Im letzten Jahr initiierten sie in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von Gastro- und Gewerbeverbänden, mit Fachärzten, Konsumentenschutz- und Allergieorganisationen sowie dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Broschüre, die das komplexe Thema informativ und praxisorientert aufarbeiten sollte. Ent-standen ist der Ratgeber «Allergene im Offenverkauf». Er steht interessierten Kreisen seit Anfang März zur Verfügung.

Die Broschüre enthält Informationen zur Nahrungsmittelallergie aus medizinischer Sicht, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse Betroffener. Sie bietet auch konkrete Hilfe bei der Umsetzung der Deklarationspflicht: mit Tipps zu Einkauf, Lagerung, Zubereitung und Produktion; mit Empfehlungen hinsichtlich klarer Rezepturen, guter Mitarbeiterschulung und innerbetrieblicher Abläufe sowie transparenter Kommunikation. Mit einer Checkliste können die eingeleiteten Mass- nahmen laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

--- ENDE Pressemitteilung Mehr Sicherheit bei Nahrungsmittelallergenen im Offenverkauf ---

Über Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz:
Die Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz engagiert sich für über drei Millionen Menschen in der Schweiz, die von einer Allergie oder einer Intoleranz betroffen sind.

Allergien beruhen auf einem komplexen Zusammenspiel unterschiedlichster Faktoren und Einflüsse. Der in den letzten Jahrzehnten beobachtete, rasante Anstieg an Betroffenen ist auch eine Folge unseres modernen Lebensstils.

In der Schweiz sind über drei Millionen Menschen in unterschiedlicher Weise von einer Allergie oder Intoleranz betroffen. Viele sind in Gesundheit und Wohlbefinden massiv eingeschränkt.

Gut informiert und beraten finden diese Menschen zurück zu mehr Lebensqualität. aha! Allergiezentrum Schweiz unterstützt Sie auf diesem Weg.


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