Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur–SBB begrüsst den Bundesratsentscheid, empfiehlt aber zusätzliche Ausbauten

02.11.2011 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

02.11.2011, Die SBB begrüsst den Stossrichtungsentscheid des Bundesrats zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). Er stellt sicher, dass die Bahnen ihren Kundinnen und Kunden auch künftig ein leistungsfähiges Angebot bieten können. Für den ersten Ausbauschritt erachtet die SBB 5,7 Milliarden Franken als notwendig. Nur so kann der grösste Engpass zwischen Aarau und Zürich behoben werden. Das schafft auf der stark belasteten Ost–West- Achse die dringend notwendige Erhöhung der Kapazitäten für den Personen- und Bahngüterverkehr und erhöht die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit des Gesamtsystems.

Die SBB befürwortet die Vorlage des Bundes zur nachhaltigen Finanzierung der Bahninfrastruktur (FABI) und die Einrichtung eines zeitlich unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF). Eine nachhaltige und langfristige Finanzierung von Unterhalt und Ausbau des Bahnnetzes ist grundlegend. Nur so können die Bahnen ihren Kundinnen und Kunden vor dem Hintergrund der weiter wachsenden Nachfrage auch künftig ein leistungsfähiges Angebot von hoher Qualität und entsprechender Pünktlichkeit anbieten.

Dringenden Engpass zwischen Zürich und Aarau beheben
Der Bundesrat will für den ersten Ausbauschritt bis 2025 3,5 Mrd. Franken bereit stellen. Die SBB empfiehlt im Interesse der Bahnreisenden, eines leistungsfähigen Güterverkehrs und der Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems 5,7 Mrd. Franken vorzusehen. So können die dringendsten Engpässe im Schweizer Schienennetz behoben werden, was auch den Strassenverkehr entlastet. Zentral ist die Strecke Aarau–Zürich. Denn nach Abschluss des Vierspurausbaus Olten–Aarau (Eppenberg-Tunnel) um 2020 ist der Abschnitt Rupperswil– Mellingen-Heitersberg ein gravierendes Nadelöhr im Kern des Schweizer Schienennetzes.

Zusätzliche Ausbauten zwischen Zürich und Aarau schaffen hier die nötigen Kapazitäten, um den Kundinnen und Kunden die dringend notwendigen zusätzlichen Sitzplätze im Regional- und Fernverkehr anbieten zu können. Dem umweltfreundlichen Bahngüterverkehr werden so genügend Trassen und damit seine Konkurrenzfähigkeit gesichert. Erst durch die Aufhebung dieses Engpasses entfalten zudem weitere Projekte wie die Doppelspur Ligerz–Twann oder die Ausbauten im Knoten Bern ihren vollen Nutzen für die Kundinnen und Kunden.

Ohne Aufstockung stehen aus Sicht der SBB angesichts der vom Bund prognostizierten Nachfragesteigerungen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, um das Netz zu unterhalten und gleichzeitig die Engpässe zu beseitigen.

Von einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr profitieren alle
Die SBB unterstützt die Einrichtung eines umfassenden, nachhaltigen und zeitlich unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF), mit dem Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur finanziert werden sollen. Die vorgeschlagenen Finanzierungsquellen sind sinnvoll und nötig.

Von einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr profitieren alle. Für eine solide, nachhaltige Finanzierung sind deshalb Eisenbahnunternehmen, Kundinnen und Kunden sowie Bund und Kantone gemeinsam gefordert. Die SBB selbst leistet ebenfalls einen Beitrag und setzt bis 2016 eine Reihe von Massnahmen zur Erhöhung der Effizienz mit einer Wirkung von mehreren hundert Millionen Franken um.


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Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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