Logoregister

Die Zürcher Kantonalbank splittet zwei ihrer Gold ETFs

19.10.2011 | von Zürcher Kantonalbank


Zürcher Kantonalbank

19.10.2011, Kein Emittentenrisiko, physische Deckung und tägliche Handelbarkeit: Das sind die Hauptgründe, weshalb die Edelmetall Exchange Traded Funds (ETFs) der Zürcher Kantonalbank in Anlegerkreisen grossen Anklang finden. Durch einen Split von 1 zu 10 macht die Zürcher Kantonalbank zwei ihrer Gold ETFs nun ab dem 26. Oktober 2011 einem grösseren Kundenkreis zugänglich.

Nachdem bereits im Mai 2008 ein erster Split eines Gold ETF von 1 zu 10 vollzogen worden ist, wird nun ein weiterer Split von 1 zu 10 durchgeführt. In Folge des starken Anstiegs des Goldes ist der Preis eines Anteils auf ca. CHF 4'750.00 gestiegen. Nach erfolgtem Split wird ein Anteil ca. CHF 475.00 kosten. Damit können insbesondere Privatanleger den ZKB Gold ETF im Rahmen ihrer Vermögensallokation optimal einsetzen.

Das gesamte Kapital des Fonds ist in der Schweiz vollständig physisch in Gold hinterlegt. ETFs der Zürcher Kantonalbank sind an der SIX Swiss Exchange kotiert und können zu aktuellen Kursen gekauft oder verkauft werden. Bei den ETFs handelt es sich um ein Sondervermögen, das eine äusserst liquide, kosteneffiziente und transparente Anlageform darstellt.

Ab dem 26. Oktober 2011 werden die Anteilscheine an der SIX Swiss Exchange auf gesplitteter Basis gehandelt.


Medienkontakt Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse 9 Postfach 8010 Zürich Tel. 0844 850 860 Fax 0844 850 858

--- ENDE Pressemitteilung Die Zürcher Kantonalbank splittet zwei ihrer Gold ETFs ---

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung