Obergericht heisst die Berufung der Glarner Kantonalbank gut |
08.07.2011
| von Glarner Kantonalbank
08.07.2011, Die Glarner Kantonalbank (GLKB) erhält in der Frage der sachlichen Zuständigkeit betreffend der Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankorgane recht. Das Obergericht Glarus entschied Anfang Juli 2011 in zweiter Instanz, dass das Kantonsgericht sachlich zuständig sei zur Behandlung der gesamten Klage der GLKB. Die eingeleitete Klage beziehungsweise die Schadenersatzforderung der GLKB richtet sich gegen die ehemaligen Bankrats- und Geschäftsleitungsmitglieder sowie gegen die damalige externe Revisionsstelle der Bank. Abgesehen von einem beträchtlichen Imageschaden für die GLKB resultierte aus der gescheiterten Wachstumsstrategie im Jahr 2008 ein Jahresverlust von 60 Mio. Franken.
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Patrik Gallati Mediensprecher Glarner Kantonalbank 8750 Glarus Telefon: +41 (0)55 646 74 50 E-Mail: patrik.gallati@glkb.ch
--- ENDE Pressemitteilung Obergericht heisst die Berufung der Glarner Kantonalbank gut ---
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