Panorama-Kunden dürfen nicht zu Sansan wechseln

29.06.2003

Uhr Lesedauer: 1 Minute


29.06.2003, Die meisten der 29 000 Versicherten, die auf den 1. Juli die Krankenkasse Panorama verlassen wollten, dürfen vorläufig nicht wechseln. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Zug. Es untersagte der Krankenkasse Sansan am 20. Juni vorsorglich, die Panorama Kunden aufzunehmen.


Auch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat eine entsprechende Weisung erlassen.

Den Massenexodus ausgelöst hatte eine massive Prämienerhöhung zwischen 10% und 18% in verschiedenen Kantonen. Der Verein Pro Life, der 1989 von Abtreibungsgegnern gegründet worden war, kündigte daraufhin die Verträge, die 29 000 seiner Mitglieder mit der Panorama abgeschlossen hatten. Wie Panorama-Geschäftsführer Michael Gerig erklärte, sind für die Panorama, bei der rund 64 000 Personen versichert sind, nur jene 500 Kündigungen rechtskräftig, die von den Kunden persönlich unterzeichnet wurden. Die kollektiv erfolgten Kündigungen seien "nichtig oder mindestens als rechtsmissbräuchlich" zu betrachten. Pro Life-Geschäftsführer Gerd Josef Weisensee geht aber weiterhin davon aus, dass die Mitglieder seines Vereins die Krankenkasse auf den 1. Juli wechseln können.

--- ENDE Pressemitteilung Panorama-Kunden dürfen nicht zu Sansan wechseln ---


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