Julius Bär: Aktienrückkaufprogramm lanciert

23.05.2011 | von Bank Julius Bär & Co. AG

Uhr Lesedauer: 6 Minuten


23.05.2011, Das bereits angekündigte Aktienrückkaufprogramm der Julius Bär Gruppe AG wird heute, am 23. Mai 2011, unter dem Ticker-Symbol BAERE.VX lanciert. Es kann bis zu 5% des ausstehenden Aktienkapitals per Ende 2010 bzw. maximal CHF 500 Millionen umfassen und wird voraussichtlich bis zur nächsten Ordentlichen Generalversammlung laufen, die für den 11. April 2012 geplant ist.


Der Verwaltungsrat der Julius Bär Gruppe AG, Bahnhofstrasse 36, 8001 Zürich, («Julius Bär») hat am 4. Februar 2011 beschlossen, bis zu 5% des aktuell im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals im Umfang von maximal CHF 500 Millionen zurückzukaufen, was maximal 10 331 537 Namenaktien, von je CHF 0.02 Nennwert entspricht.

Das aktuell im Handelsregister eingetragene Aktienkapital der Julius Bär beträgt CHF 4 132 615.12 und ist in 206 630 756 Namenaktien von je CHF 0.02 Nennwert eingeteilt.

Die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zurückgekauften Namenaktien sind zur Vernichtung mittels Kapitalherabsetzung bestimmt. Zukünftige Generalversammlungen werden über eine Kapitalherabsetzung in der Höhe der zur Vernichtung bestimmten Anzahl Namenaktien beschliessen.

Handel auf zweiter Linie an der SIX Swiss Exchange AG
An der SIX Swiss Exchange AG wird gemäss Main Standard eine zweite Linie für die Aktien von Julius Bär errichtet. Auf dieser zweiten Linie kann ausschliesslich Julius Bär (mittels der mit dem Aktienrückkauf beauftragten Bank) als Käuferin auftreten und eigene Aktien erwerben. Der ordentliche Handel in den Namenaktien von Julius Bär unter der Valorennummer 10 248 496 wird von dieser Massnahme nicht betroffen und normal weitergeführt. Ein verkaufswilliger Aktionär von Julius Bär hat daher die Wahl, Aktien von Julius Bär entweder im normalen Handel zu verkaufen oder auf der zweiten Linie anzudienen.

Rückkaufpreis
Die Rückkaufpreise bzw. die Kurse der zweiten Linie bilden sich in Anlehnung an die Kurse der auf der ersten Linie gehandelten Aktien von Julius Bär.

Auszahlung des Rückkaufpreises und Titellieferung
Der Handel auf der zweiten Linie stellt ein normales Börsengeschäft dar. Die Auszahlung des Rückkaufpreises sowie die Lieferung der zurückgekauften Aktien von Julius Bär finden deshalb usanzgemäss drei Börsentage nach dem Abschlussdatum statt.

Beauftragte Bank
Julius Bär hat die Zürcher Kantonalbank mit dem Aktienrückkauf beauftragt. Diese wird im Auftrag von Julius Bär als alleiniges Börsenmitglied Geldkurse für Namenaktien von Julius Bär auf der zweiten Linie stellen.

Dauer des Rückkaufs
Der Handel der Namenaktien von Julius Bär auf der zweiten Linie erfolgt ab 23. Mai 2011 und wird bis längstens zum Termin der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2012 aufrechterhalten. Julius Bär behält sich vor, das Rückkaufprogramm jederzeit zu beenden und hat keine Verpflichtung, im Rahmen dieses Rückkaufprogramms eigene Aktien über die zweite Linie zu kaufen; sie wird je nach Marktgegebenheiten als Käuferin auftreten.

Börsenpflicht
Gemäss Regelwerk der SIX Swiss Exchange AG sind bei Aktienrückkäufen ausserbörsliche Transaktionen auf der zweiten Linie unzulässig.

Steuern und Gebühren
Der Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der Kapitalherabsetzung wird sowohl bei der eidgenössischen Verrechnungssteuer wie auch bei den direkten Steuern als Teilliquidation der rückkaufenden Gesellschaft behandelt. Im Einzelnen ergeben sich für die verkaufenden Aktionäre folgende Konsequenzen:

1. Verrechnungssteuer
Aktienrückkäufe, welche mittels Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen vorgenommen werden, unterliegen seit 1.1.2011 nicht mehr der schweizerischen Verrechnungssteuer (Kapitaleinlageprinzip). Der Rückkauf eigener Aktien kann somit ohne Abzug der Verrechnungssteuer erfolgen, sofern die Gesellschaft die Auszahlung der Differenz zwischen Rückkaufpreis der Aktien und deren Nennwert zulasten der Reserven aus Kapitaleinlagen vornimmt.

2. Direkte Steuern
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Besteuerung bei der direkten Bundessteuer. Die Praxis zu den Kantons- und Gemeindesteuern entspricht in der Regel jener der direkten Bundessteuer.

a. Im Privatvermögen gehaltene Aktien: Der vorliegende Rückkauf stellt für Aktionäre mit Domizil Schweiz kein steuerbares Einkommen dar, da der Rückkauf mittels Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven erfolgt (Kapitaleinlageprinzip).

b. Im Geschäftsvermögen gehaltene Aktien: Beim vorliegenden Rückkauf stellt für Aktionäre mit Domizil Schweiz die Differenz zwischen Rückkaufpreis und Buchwert der Aktien steuerbaren Ertrag dar (Buchwertprinzip).

3. Generelle steuerliche Auswirkungen und Gebühren Die Ausführungen unter Ziffer 2 hiervor sind allgemeiner Natur und stellen die steuerliche Behandlung für Aktionäre mit Ansässigkeit in der Schweiz dar. Julius Bär sind die individuellen Verhältnisse der einzelnen Investoren nicht bekannt. Die Aktionäre sind deshalb gehalten, ihre konkrete Situation mit ihrem eigenen Rechts-, Finanz- oder Steuerberater zu klären.

Im Ausland domizilierte Personen werden gemäss der anwendbaren Gesetzgebung des jeweiligen Landes besteuert.

Der Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der Kapitalherabsetzung ist umsatzabgabefrei. Die Gebühren der SIX Swiss Exchange AG sind geschuldet.

Nicht-öffentliche Informationen
Julius Bär bestätigt, dass sie derzeit über keine nicht-öffentlichen Informationen verfügt, die kursrelevante Tatsachen im Sinne der Ad hoc-Publizität-Regeln der SIX Swiss Exchange AG darstellen und veröffentlicht werden müssen.

Eigenbestand
Per 18. Mai 2011 hielt Julius Bär 1’671’756 eigene Namenaktien, was einem Anteil von 0.81% am Kapital sowie der Stimmrechte entspricht. Julius Bär hält ausserdem Erwerbsrechte und geschriebene Veräusserungsrechte für 42’601 Namenaktien (entsprechend 0.02% am Kapital sowie der Stimmrechte) sowie Veräusserungsrechte und geschriebene Erwerbsrechte für 395’554 Namenaktien (entsprechend 0.19% am Kapital sowie der Stimmrechte).

Aktionäre mit mehr als 3% der Stimmrechte
Nach Kenntnisstand von Julius Bär halten per 18. Mai 2011 folgende wirtschaftliche Berechtigte mehr als 3% der Kapital- und der Stimmrechte an Julius Bär:

MFS Investment Management, 500 Boylston Street, Boston, MA 02110 USA (indirekter Halter) 20’712’192 Namenaktien 10.02% der Kapital- und Stimmrechte

Davis Selected Advisers L.P., 2949 E. Elvira Rd., Ste. 101, Tucson, AZ 85706 USA 17’475’732 Namenaktien 8.46% der Kapital- und Stimmrechte

Harris Associates L.P., 2 N. LaSalle Street, Suite 500, Chicago, IL 60602 USA 10’371’058 Namenaktien 5.02% der Kapital- und Stimmrechte

BlackRock, Inc., 40 East 52nd Street, New York, NY 10022 USA (indirekter Halter) 10’343’903 Namenaktien 5.01% der Kapital- und Stimmrechte 95’855 CFD 0.05% der Kapital- und Stimmrechte (Veräusserungspositionen)

Thornburg Investment Management, 2300 North Ridgetop Road, Santa Fe, NM 87506 USA 7’871’899 Namenaktien 3.81% der Kapital- und Stimmrechte

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Valorennummern/ISIN/Tickersymbole
Namenaktie Julius Bär von CHF 0.02 Nennwert (erste Linie) 10 248 496/CH0102484968/BAER

Namenaktie Julius Bär von CHF 0.02 Nennwert (Aktienrückkauf zweite Linie) 12 664 577/CH0126645776/BAERE

--- ENDE Pressemitteilung Julius Bär: Aktienrückkaufprogramm lanciert ---

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