16.05.2011
| von OpenLimit SignCubes AG
Lesedauer: 3 Minuten
16.05.2011, Neues Steuervereinfachungsgesetz bewirkt Unsicherheit bei Prüfung der Echtheit und
Unversehrtheit von elektronischen Rechnungen. Die Bundesregierung will mit dem neuen
Steuervereinfachungsgesetz die EU-Direktive zur Mehrwertsteuer vom Juli 2010 umsetzen.
Danach sind elektronische Rechnungen und Papierrechnungen künftig gleichgestellt. Die
Pflicht zur qualifizierten elektronischen Signatur soll entfallen, wenn Unternehmen
interne Kontrollmechanismen und Prozessbeschreibungen (Art. 233, 2006/112/EC) einsetzen,
um die Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen nachzuweisen. Genaue
Ausführungen darüber, wie diese internen Mechanismen auszusehen haben, fehlen sowohl in
der EU-Richtlinie als auch in dem ersten Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes.
Digitale Signatur auf der Rechnung schafft Planungssicherheit
Digitale Dokumente wie PDF-Rechnungen sind leicht zu manipulieren. Damit Unternehmen die Vorsteuer abziehen können, müssen sie auch in Zukunft gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass die empfangenen elektronischen Rechnungen gemäss ihrer Aufbewahrungsfrist nicht verändert und ordnungsgemäss archiviert worden sind. „Wir empfehlen die handelsrechtlich und steuerlich erforderliche Dokumentensicherheit (ausgedrückt in Identität des Rechnungsstellers und Authentizität des Rechnungsbelegs) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sicherzustellen“ sagt Dirk Arendt, Head of Corporate Communications bei OpenLimit. „Bei der elektronischen Signatur handelt es sich um ein etabliertes und sehr flexibel einsetzbares Verfahren, das sowohl für den Kleinunternehmer als auch für Grosskonzerne einfach anzuwenden und vor allem verlässlich ist“, so Arendt weiter. „Die Anschaffungskosten für die Infrastrukturkomponenten für elektronische Signaturen sind gering. Das fängt bei Einzelplatzsignaturen bei etwa 300 Euro an.
Elektronische Signatur ist standardisiertes Verfahren
Elektronische Signaturen sind technologisch standardisiert, so dass sie unabhängig von etablierten Kunden-Lieferanten-Beziehungen anwendbar sind. Der Rechnungssteller benötigt die erforderliche Signaturinfrastruktur, der Rechnungsempfänger nur eine kostenlose Prüfsoftware. Die international harmonisierten Standards führen dazu, dass elektronische Rechnungen auch über Landesgrenzen hinweg prüfbar und rechtlich anerkannt sind.
Mit OpenLimit Technologie zur sicheren elektronischen Rechnung
Die elektronische Rechnungslegung eignet sich für Unternehmen jeder Grösse unabhängig davon, ob das tägliche Rechnungsaufkommen im ein- oder fünfstelligen Bereich liegt. Schlagkräftiger sind mandantenfähige Signaturserverlösungen mit einfach konfigurierbaren Services und Kartenterminal-Racks, die Rechnungen in Sekundenschnelle signieren und verifizieren. Der Kunde bindet die Signaturkomponenten über frei skalierbare Webservice- Schnittstellen in die Prozessketten ein. Die Kosten bleiben durch die dynamischen Pay- per-Signature-Modelle absolut überschaubar. Die elektronische Archivierung bildet den konsequenten Abschluss des medienbruchfreien Rechnungsprozesses. Die Middlewaretechnologien für die beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung von OpenLimit garantieren den Erhalt der Beweissicherheit der elektronischen Rechnungen über die gesamte Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Ausserdem verkürzen sich die Recherche- und Zugriffszeiten auf alte Rechnungen.
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--- ENDE Pressemitteilung Auch in Zukunft unterstützt OpenLimit sichere Lösungen für das eInvoicing ---
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Die OpenLimit SignCubes AG ist ein international führender Anbieter
zertifizierter Signatur-Software, die ein rechtssicheres und effizientes
elektronisches Dokumentenmanagement in allen Geschäftsfeldern ermöglicht. An
unserem Hauptsitz in der Schweiz und in unserer Niederlassung in Deutschland
arbeiten Software-Ingenieure und qualifizierte Mitarbeiter aus den
unterschiedlichsten Disziplinen mit Leidenschaft daran, unseren Kunden
technologisch ausgereifte und praxisgerechte Lösungen offerieren zu können.
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